Diagnose Epilepsie: Gericht verurteilt Studenten wegen Eigenanbau von Cannabis zu 1800€ Geldstrafe

Heute erreichte mich das Urteil eines Patienten aus Berlin, der am 29.04.2013 zu 120 Tagessätzen á 15 € verurteilt wurde, da er seine Medizin zuhause selber angebaut hat. Am 10. Dezember 2010 wurden bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung Pflanzen mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 12,99 g THC sichergestelt. Die Krönung des Ganzen ist, dass die Staatsanwaltschaft gegen dieses Urteil bereits Berufung eingelegt hat, da sie es als zu mild empfindet!

Der 26-jährige Student leidet seit seinem neunten Lebensjahr an Epilepsie und war in diesem Verfahren der Meinung, dass er sich im rechtfertigenden Notstand befinde, da er im Verlauf der Erkrankung schon einige Medikamente ausprobiert habe, diese aber alle erheblichen Nebenwirkungen hätten. Nach einem Gutachten und einem Gegengutachten war das Gericht zwar der Auffassung, dass dieser Patient den Cannabis ausschließlich zu therapeutischen Zwecken angebaut habe, es teile allerdings nicht seine Meinung, dass ein rechtfertigender Notstand vorläge, da der 26-jährige noch nicht alle für seine Erkrankung in Frage kommenden Medikamente getestet hätte. Außerdem konnte er nicht nachweisen, dass er sich schon die Mühe gemacht hat, eine Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle zu beantragen, was er damit begründete, dass die Hürden dafür zu hoch sind und er keine Kraft für den Aufwand hat.

Ich habe diesen Patienten beim Expertengespräch im Bundeskanzleramt als einen mehr als netten und hilfsbereiten Menschen kennengelernt, aber man merkte ihm auch deutlich an, wie sehr ihm seine Erkrankung zu schaffen macht. Es war interessant zu sehen, wie der Konsum von Cannabis ihn positiv beenflusst hat, bei mir ist es für einen Außenstehenden nicht so einfach zu erkennen… Aber KRIMINELL ist er mit Sicherheit nicht!!!

Ich wünsche ihm weiterhin das Allerbeste und freue mich riesig, dass er den weiten Weg in Kauf nimmt und am Donnerstag von Berlin aus zur Kundgebung von ACM und SCM nach Bonn kommt! Mittlerweile hat dieser Patient einen Arzt gefunden, der ihn bei seiner Ausnahmegenehmigung unterstützt! Dafür musste er allerdings auch knapp 500 km weit fahren… Jetzt ist er bei Dr. Franjo Grotenhermen in Behandlung und das Antragsverfahren steht kurz bevor!

Das Verfahren eines Patienten auf Eigenanbau geht weiter

Im Dezember vergangenen Jahres sorgte ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster für großes Aufsehen bei allen Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung für eine Selbsttherapie mit Cannabisblüten und auch darüber hinaus stiftete dieses Urteil Verwirrung, da es offenbar unterschiedlich interpretiert werden konnte. Besonders diese Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) schlug dabei große Wellen.
Nun hat Dr. Oliver Tolmein, der diesen Fall vertritt, von der Kanzlei Menschen und Rechte auf seiner Facebookseite verlauten lassen:

Freue mich über den 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts: er hat auf unseren Antrag hin ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgehoben, das den Antrag unseres Mandanten auf Genehmigung des Eigenanbaus von Cannabis abgewiesen hat, weil es ein gleich wirksames Arzneimittel (Dronabinol) gäbe. Jetzt geht das Verfahren weiter….. hurra!

Es scheint so als ob das Verfahren jetzt in eine neue Runde gehen kann und ich hoffe für alle Betroffenen, dass dieses elendige Tauziehen bald ein Ende hat und die ACM mit Ihrer Pressemitteilung Recht behalten wird!

Weitere Informationen zu diesem Prozess findet Ihr  auch beim Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM)