Cannabis als Medizin im Straßenverkehr

In der vergangenen Woche hatte ich die Möglichkeit, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über meinen Fall zu sprechen. Wir haben gemeinsam mal durchgesponnen, wie sich Cannabispatienten bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollten um nicht Gefahr zu laufen, ihren Führerschein abgeben zu müssen.

Grundsätzlich sollte man sich als Patient genau überlegen, ob man sich fahrtauglich fühlt oder nicht… Ein verantwortungsvolles Handeln den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gegenüber muss die höchste Priorität haben. Denn spätestens bei einem Unfall kann man sich nicht mehr darauf berufen, Cannabis als Medizin eingenommen zu haben! Aber es gibt auch Situationen im Straßenverkehr, in denen man als Cannabispatient ohne ein Fehlverhalten in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät!

Nachdem die Personalien aufgenommen wurden, kommt meistens die Frage nach Alkohol und Drogen und häufig wird verlangt, einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Das sollten alle Cannabiskonsumenten ablehnen, egal ob Patient oder nicht! Die Polizei nimmt auch Patienten direkt den Führerschein ab, wenn dieser Test positiv ausfällt, die lassen das lieber erst von einem Gericht überprüfen, bevor sie uns helfen bzw. weiterfahren lassen würden! Wenn man den Test ablehnt könnte es passieren, dass eine Blutprobe angeordnet wird, die dann auch meistens nicht mehr abzuwenden ist. Der Vorteil einer Blutprobe für Konsumenten ist, dass das Ergebnis in der Regel erst nach 6 Wochen vorliegt und man somit seinen Führerschein nicht sofort entzogen bekommt!

Es macht für Patienten  im Straßenverkehr meistens keinen Sinn, mit der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle zu argumentieren, denn wie schon gesagt lassen  Polizisten die Situation durch ihr fehlendes Wissen lieber vom Richter klären und auch den Arzt bei der Blutentnahme dürfte die Bescheinigung nicht wirklich interessieren, da er sowieso schon die Anordnung bekommen hat, Blut zu saugen. Bei Patienten dürfte das Testergebnis den Grenzwert für den Straßenverkehr deutlich übersteigen, daher gibts nach circa 6 Wochen einen Bußgeldbescheid ins Haus und gleichzeitig wird das Straßenverkehrsamt informiert. Gegen den Bußgeldbescheid muss man dann Widerspruch mit der Ausnahmegenehmigung als Begründung einlegen, dem dann auch stattgegeben werden sollte, aber dem Straßenverkehrsamt wird das vermutlich nicht genügen.

In so einem Fall werden sie von dem jeweiligen Patienten ein Gutachten verlangen, in dem die Fahrtauglichkeit unter Cannabiseinfluß bestätigt wird. Ich habe meine Fahrtauglichkeit sofort überprüfen lassen, als ich meine Ausnahmegenehmigung bekommen habe, daher kann ich ohne Angst meinen Führerschein zu verlieren ein Kraftfahrzeug führen. Allen anderen Cannabispatienten empfehle ich ebenfalls, schon im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen, denn wenn das Straßenverkehrsamt erstmal Kenntnis von der Medikamenteneinnahme hat, wird es auf ein Gutachten bestehen und man hätte dann die Unsicherheit und den Druck, diese „MPU“ bestehen zu müssen.

Ich könnte in so einem Fall direkt mein schon „bestandenes“ Gutachten vorzeigen, wobei der bürokratische Aufwand für mich bis dahin auch nicht zu unterschätzen wäre. Daher werde ich mich auch weiterhin möglichst unauffällig im Straßenverkehr verhalten und mir genau überlegen, ob ich mich fahrtauglich fühle oder doch besser das Auto stehenlasse!

Weitere Informationen zum Thema Cannabis als Medizin im Straßenverkehr findet Ihr auf der Seite der IACM

Atlantico Dortmund: Patientenfreundlich & Gemütlich

In Bonn haben vor gut 2 Wochen einige Patienten feststellen müssen, dass sie nicht überall willkommen sind, denn ein Restaurant in den Rheinauen hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und diesen z.T. schwerkranken Menschen ein Hausverbot erteilt. Dies habe ich zum Anlass genommen, um heute eine weitere Location auf „Patientenfreundlichkeit“ zu testen und wurde positiv überrascht!

Heute war ich mit einem Kumpel unterwegs, der es eigentlich gar nicht gerne hat, mit Cannabis in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht zu werden. Er wollte auf keinen Fall in Hamm raus daher haben wir uns nach einigem Hin und Her fürs Atlantico in Dortmund entschieden! Ich mag den Biergarten dort, er ist von zwei Seiten mit Häusern umringt und die anderen beiden Seiten haben einen einfachen Sichtschutz zu den „Hinterhöfen“ dieser Häuser. Er ist zwar relativ klein aber die Tische stehen recht eng zusammen und so ziemlich jeder Platz war besetzt. Alles in Allem also ein recht auffälliger Platz um meine Medizin zu konsumieren!

Glücklicherweise hatten wir reserviert! Die Kellnerin begleitete uns zu einem kleinen Tisch mitten in diesem Biertgarten, der von einem riesiegen Sonnenschirm beschattet wurde und um eine Situation wie in Bonn zu vermeiden, wies ich sie direkt auf meine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle hin und fragte ob es okay wäre, meine Medizin im Biergarten zu konsumieren. Ohne einen ernsthaften Blick auf die Bescheinigung zu werfen, ging sie los um ihren Chef zu fragen und schon nach einer Minute kam sie mit einem Aschenbecher (aber ohne einen Kommentar) zurück! Kurz danach kam eine weitere Mitarbeiterin des Atlantico auf mich zu, die mir mitteilte, dass sie erst ihren Chef anrufen müsse und ich gab ihr etwas verwirrt meine Ausnahmegenehmigung mit. Auf dem Weg zur Theke fing ihre Kollegin – die uns zum Tisch begleitet hat – sie ab und ließ sich meine Ausnahmegenehmigung geben, die sie dann auf direktem Weg mit den Worten „Entschuldigung, ich habe das schon mit unserem Chef abgeklärt, es ist ok!“ zu mir zurückbrachte!

Ich habe heute Abend im Atlantico zweimal meine Medizin konsumiert und durch die Lage des Biergartens stand der süßliche Duft förmlich über allen Tischen, ohne sich großartig schnell zu verflüchtigen. 🙂 Dabei habe ich viele neugierige Blicke auf meinen leicht verschämt aber sichtlich amüsiert dreinblickenden Kumpel und mich gezogen, aber KEIN Gast hat sich beschwert, weder bei uns, noch bei einer/einem der Kellner/innen!

RESPEKT und ein riesengroßes DANKESCHÖN an das ganze Atlantico-Team samt seiner Gäste, viele Ärzte in Deutschland können dieses kleine bisschen Toleranz in Verbindung mit Menschlichkeit und Empathie gegenüber kranken Menschen traurigerweise nicht aufbringen, obwohl dieser Personenkreis es mit Sicherheit nötiger hätte als Ihr und es dort sogar im Studium gelehrt wird! Naja, es gibt Dinge die kann man nicht lernen, für alles andere gibt es die Mastercard. 😉

P.S. Falls ich in nächster Zeit dazu komme, werde ich öfter mal Testberichte über patientenfreundliche und -unfreundliche Locations schreiben! Ich werde auch mal im Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM) nachfragen, welche Erfahrungen andere Patienten in Deutschland gemacht haben und wenn sich ein paar Informationen zusammentragen lassen, würde ich Diese hier im Blog und/oder auf der Seite des SCM zusammenfassen und veröffentlichen…