Polizeikontrolle eines Cannabispatienten im FDP Wahlkampf

Der Höhepunkt einer tristen Wahlkampfveranstaltung der FDP mit Guido Westerwelle heute war vermutlich diese Personenkontrolle eines Cannabispatienten… Recht unspektakulär, und trotzdem das spannendste, was es heute auf dem Marktplatz in Hamm zu sehen gab 🙂 Man kann sich nicht immer aussuchen, wann und wo man als Patient seine Medizin einnimmt und wenn der Bundesaußenminister mal zu Besuch in der Stadt ist, möchte man es sich als politikinteressierter Mensch nicht nehmen lassen, diese Veranstaltung zu besuchen!

Polizeikontrolle im Straßenverkehr

Lange Zeit war es hier im Blog relativ ruhig, aber seit neuestem überschlagen sich bei mir die Ereignisse wieder. Eigentlich wollte ich erstmal einen Artikel über die Hanfparade in Berlin bloggen, aber aus aktuellem Anlass schiebe ich das etwas nach hinten und erzähle Euch von meiner gestrigen Polizeikontrolle!

Es war kurz nach 22.30 Uhr, als ich das Gelände der Tankstelle wieder verließ. Schon vorher hatte ich an der Zapfsäule einen Polizeiwagen gesehen, der bei meinem Eintreffen gerade wieder los fuhr. Auf meinem Weg von der Tanke nach Hause klemmte sich dieser Polizeiwagen direkt hinter mich und versuchte mich durch drängeln und ähnliche verkehrsgefährdende Situationen zu verunsichern, aber ich ließ mich nicht irritieren und bin einfach weitergefahren. Nach ungefähr einem Kilometer zogen sie mich dann aus dem Verkehr und ein junger Polizist fragte mich nach Alkohol- oder Drogenkonsum, was ich verneinte. Danach wurde er deutlicher und fragte nach Marijuana, wobei er mir zu verstehen gab, dass er es schon gerochen hat. Daraufhin teilte ich ihm mit, dass ich Marijuana zwar konsumiere, es aber keine Droge sondern ein Arzneimittel sei und kramte meine Ausnahmegenehmigung aus meiner Tasche. Er sagte sofort, dass er davon noch nie gehört habe und fragte direkt seine (ebenfalls noch junge) Kollegin, die von den Ausnahmegenehmigungen zwar schon gehört hatte, aber nicht davon ausging, dass ich damit Autofahren darf. Vor Ort konnten die Polizisten das nicht klären, daher baten sie mich mit ihnen zur Wache zu fahren und ich willigte ein. Schon bei der Kontrolle und auch auf dem Weg zur Wache wurde ich von beiden Polizisten sehr freundlich behandelt und sie erkundigten sich sehr interessiert nach dem Hintergrund für mein Medikament.

Auf der Wache war ich sofort Gesprächsthema Nr.1 und (geschätzt) alle diensthabenden Polizisten kamen zwischendurch in den Raum, in dem ich mit dem jungen Polizisten saß. Dieser wälzte mehr oder weniger verzweifelt das BtMG und die StVO, aber konnte keinen Paragraphen finden, der mich entlasten konnte, also wies ich ihn auf § 24a Abs. 2 StVO hin (Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nach §24a eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen bestimmten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.) So ganz überzeugt, dass es sich in meinem Fall wirklich um ein Arzneimittel handelt, waren die Polizisten immer noch nicht und wollten sich das erst vom Arzt (der auch die Blutprobe abgenommen hätte) telefonisch bestätigen lassen. Das tat er auch, aber er wies die Polizisten darauf hin, dass dies nur der Fall ist, wenn bei mir keine Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Obwohl der „ältere“ Chef mich darauf hinwies, dass ich nicht aussehen würde, sicher ein KFZ führen zu können, konnte er dennoch keine Ausfallerscheinungen erkennen und ließ mich mit dem Satz „Ich habe keine Skrupel bei Ihnen eine Blutprobe anordnen zu lassen, wenn sie in einen Unfall verwickelt sind.“ von seinen jungen Kollegen wieder zurück zu meinem Auto bringen! An meinem Auto angekommen teilte der Polizist mir noch mit, dass er mich „beim nächsten Mal einfach nur freundlich grüßt“ und mich dann direkt weiterfahren lässt 😀 Mit einer Stunde Verzögerung durfte ich dann weiterfahren!

Die ganze Atmosphäre bei der Polizei und im Umgang mit mir war sehr freundlich und locker, ich habe mich in keiner Sekunde als Krimineller gefühlt! Auch wenn der Chef etwas schroff wirkte, so blieb auch er die ganze Zeit höflich und mit seinen jungen Kollegen hat die Unterhaltung sogar richtig Spass gemacht und war für beide Seiten recht informativ. Eine positive neue Erfahrung für alle Beteiligten würde ich mal behaupten…

Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Straßenverkehrsamt reagiert, aber ich habe mich ja bereits freiwillig einer MPU unter Cannabiseinfluß unterzogen und richtig gute Ergebnisse erzielt! Spannend bleibt es trotzdem…

Übrigens ist mir gestern wieder aufgefallen, wie viele meiner ehemaligen Mitschüler vom Märkischen Gymnasium (v.a. aus dem Sport LK Abschluss 2001 und 2002) in Hamm jetzt auf Streife unterwegs sind 🙂 Daher möchte ich hier mal Roland  (den ich nach über 10 Jahren gestern auf der Wache treffen durfte) und allen anderen Kollegen herzliche Grüße hinterlassen! Ich war gestern von der Arbeit der Polizei positiv überrascht… macht weiter so!!!

Cannabis als Medizin im Straßenverkehr

In der vergangenen Woche hatte ich die Möglichkeit, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über meinen Fall zu sprechen. Wir haben gemeinsam mal durchgesponnen, wie sich Cannabispatienten bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollten um nicht Gefahr zu laufen, ihren Führerschein abgeben zu müssen.

Grundsätzlich sollte man sich als Patient genau überlegen, ob man sich fahrtauglich fühlt oder nicht… Ein verantwortungsvolles Handeln den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gegenüber muss die höchste Priorität haben. Denn spätestens bei einem Unfall kann man sich nicht mehr darauf berufen, Cannabis als Medizin eingenommen zu haben! Aber es gibt auch Situationen im Straßenverkehr, in denen man als Cannabispatient ohne ein Fehlverhalten in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät!

Nachdem die Personalien aufgenommen wurden, kommt meistens die Frage nach Alkohol und Drogen und häufig wird verlangt, einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Das sollten alle Cannabiskonsumenten ablehnen, egal ob Patient oder nicht! Die Polizei nimmt auch Patienten direkt den Führerschein ab, wenn dieser Test positiv ausfällt, die lassen das lieber erst von einem Gericht überprüfen, bevor sie uns helfen bzw. weiterfahren lassen würden! Wenn man den Test ablehnt könnte es passieren, dass eine Blutprobe angeordnet wird, die dann auch meistens nicht mehr abzuwenden ist. Der Vorteil einer Blutprobe für Konsumenten ist, dass das Ergebnis in der Regel erst nach 6 Wochen vorliegt und man somit seinen Führerschein nicht sofort entzogen bekommt!

Es macht für Patienten  im Straßenverkehr meistens keinen Sinn, mit der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle zu argumentieren, denn wie schon gesagt lassen  Polizisten die Situation durch ihr fehlendes Wissen lieber vom Richter klären und auch den Arzt bei der Blutentnahme dürfte die Bescheinigung nicht wirklich interessieren, da er sowieso schon die Anordnung bekommen hat, Blut zu saugen. Bei Patienten dürfte das Testergebnis den Grenzwert für den Straßenverkehr deutlich übersteigen, daher gibts nach circa 6 Wochen einen Bußgeldbescheid ins Haus und gleichzeitig wird das Straßenverkehrsamt informiert. Gegen den Bußgeldbescheid muss man dann Widerspruch mit der Ausnahmegenehmigung als Begründung einlegen, dem dann auch stattgegeben werden sollte, aber dem Straßenverkehrsamt wird das vermutlich nicht genügen.

In so einem Fall werden sie von dem jeweiligen Patienten ein Gutachten verlangen, in dem die Fahrtauglichkeit unter Cannabiseinfluß bestätigt wird. Ich habe meine Fahrtauglichkeit sofort überprüfen lassen, als ich meine Ausnahmegenehmigung bekommen habe, daher kann ich ohne Angst meinen Führerschein zu verlieren ein Kraftfahrzeug führen. Allen anderen Cannabispatienten empfehle ich ebenfalls, schon im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen, denn wenn das Straßenverkehrsamt erstmal Kenntnis von der Medikamenteneinnahme hat, wird es auf ein Gutachten bestehen und man hätte dann die Unsicherheit und den Druck, diese „MPU“ bestehen zu müssen.

Ich könnte in so einem Fall direkt mein schon „bestandenes“ Gutachten vorzeigen, wobei der bürokratische Aufwand für mich bis dahin auch nicht zu unterschätzen wäre. Daher werde ich mich auch weiterhin möglichst unauffällig im Straßenverkehr verhalten und mir genau überlegen, ob ich mich fahrtauglich fühle oder doch besser das Auto stehenlasse!

Weitere Informationen zum Thema Cannabis als Medizin im Straßenverkehr findet Ihr auf der Seite der IACM