Teil 3: Sollte ein Gutachter nicht „neutral“ sein?

Nachdem die Autorin in Teil 1 geschildert hat, wie ihr Krankheitsverlauf bis zum ersten Tropfen Dronabinol verlief und bereits im Teil 2 die ersten Probleme auftraten, gipfelt das Ganze jetzt bei einer Gutachterin, die erst Zeugen aus dem Behandlungszimmer verbannt um dann die ganze Palette an Vorurteilen abzuspulen, ohne auch nur im geringsten wissenschaftliche Fakten in ihre Gedanken einfließen zu lassen, aber lest selber…

Ich begab mich in Begleitung meines Ehemannes auf den Weg in ein Gutachterinstitut in Bochum, wo ich pünktlich eingetroffen bin.
Nachdem ich dort einen Fragebogen ausfüllen musste, ich gewogen und gemessen wurde und Blutdruck und Puls kontrolliert wurden, durften wir 40 Minuten im Behandlungszimmer warten.

Als die Ärztin (Fachgebiet: Neurologie und Psychiatrie) ins Zimmer kam, begrüßte sie mich kurz, ignorierte aber meinen Mann, der mit mir im Behandlungszimmer gewartet hatte.
Nachdem Dieser sich dann selbst vorgestellt hatte, verwies sie ihn des Zimmers mit den Worten: „…das lass ich nur zu, wenn die Patientin aus medizinischen Gründen nicht selbst antworten kann.“ Nun gut, als mein Mann den Raum verlassen hatte, fragte sie mich, was den Grund meines Besuches wäre. Ich erklärte ihr, dass es um die Kostenübernahme von Dronabinol gehen würde. Ihre Antwort darauf war offensichtlich voreingenommen: “Tja, dieses Medikament hilft nur MS-Patienten. Schmerzpatienten können davon nicht profitieren.“
Eigentlich eine ungeheure Aussage für eine „neutrale“ Gutachterin….aber dies waren genau die Worte, die ich hörte.
Ich entgegnete, dass ich von dem Medikament sehr wohl profitieren würde und es mir deutlich besser gehen würde.
Sie antwortet mit einem schnippischen Unterton: „Das meinen auch nur sie.“

Was ein Knaller, dabei war das gerade die erste Minute des „Gutachten“.

Sie sagte zudem, dass sie heute nun endlich mal eine für mich geeignete Therapie finden werde.

Ja, ich muss sagen, ich kam mir vor wie im Film. Ich konnte in diesem Moment gar nicht richtig glauben, was ich da höre.
Ganz ehrlich muss ich aber auch sagen, dass ich nach den ersten beiden Sätzen schon dicht gemacht hatte. Meine Meinung war schon geprägt. Soll ein Gutachter nicht „neutral“ sein, wieso macht diese Gutachterin keinen Hohn aus ihrer Einstellung zu diesem Thema und zeigt so offensichtlich ihre negative Meinung.

Na, sie begann dann ihre Befragung von Kinderkrankheiten an, über das Verhältnis zu meiner Familie, meine Wohnsituation und und und….

Der Verlauf meiner Schmerzen wurde im Gegensatz zu der ausführlichen Befragung meiner „Vorgeschichte“ nur kurz angerissen.
Plötzlich unterbrach sie mich und sagte mitten in meiner Schilderung (gedanklich befand ich mich irgendwo in 2008 und wollte noch reichlich erzählen): „…und dann sind Sie auf jemanden getroffen, der es für nötig hielt Cannabis zu geben?“

Ich erklärte ihr jedoch, dass ich im Internet recherchiert habe, welche Maßnahmen es gibt um meine Schmerzen zu lindern.
Sie fiel mir kopfschüttelnd ins Wort: „Ach, mal wieder das Internet.“ Sie senkte den Kopf, machte eine Notiz wobei sie weiterhin den Kopf schüttelte.
Es war offensichtlich, dass Ihre Gestik und Mimik abwertend war.

Ich wollte weitere Ausführungen machen, welche Vorteile ich im täglichen Leben von Cannabis habe. Die Gutachterin lies mich erneut nicht ausreden.
Sie fragte mich provozierend: “Wann waren Sie das letzte Mal schmerzfrei?“
Ich sagte ihr, dass ich in den letzten Jahren nie schmerzfrei war, jedoch die gesamte Situation und meine Schmerzen sich seit der Einnahme von Cannabis gebessert haben.
Sie entgegnete doch: “Sie wissen schon, dass Cannabis eine Droge ist…“
Ich antwortete:“… was ist denn mit meinem Durogesic-Pflaster?“ (Anmerkung: Morphin-Pflaster)
Sie: „… also das kann man so nicht vergleichen“.

Sie versuchte mir zu erklären, was in der „einschlägigen Literatur“ geschrieben steht und ich sagte ihr frech, dass in meinen Büchern etwas anderes stehen würde und bot ihr auch an, dass ich ihr entsprechende Bücher gern nennen könne.
Auf diese Antwort reagierte sie wieder nicht und fand schnell wieder eine neue Frage.

Ich merkte zunehmend, dass meine Anmerkungen und Erklärungen bei der Gutachterin nicht berücksichtigt wurden die Gutachterin im Gegenzug jedoch aber auch keine richtigen Argumente aufzeigen konnte, zudem merkte ich, wie die angespannte Stimmung des Gespräches kippte.
Da ich an dieser Stelle nicht weiterkam, wollte ich im weiteren Verlauf des Gesprächs einen Zeugen dabei haben und forderte meinen Ehemann als Beistand.
Sie verweigerte dies mit der Begründung, dass sie dies „nicht wolle“. Ich bestand wehement auf den Beistand meines Mannes und begründete dies damit, dass sie mich nicht ausreden lassen würde und mich nicht für voll nehmen würde.
Sie sagte, dass die Befragung noch nicht zu Ende sei und auch eine neurologische Untersuchung noch folgen würde. Ich entgegnete (vielleicht auch etwas forsch), dass mein Mann mich schon in anderen Situationen gesehen habe und forderte ihn nachdrücklich als Beistand.
Sie verneinte dies abermals.
Daraufhin gab ich harsch vor aufs Klo zu müssen, obwohl dies offensichtlich nicht der Fall war und verließ ohne ein weiteres Wort den Raum.

Auf dem Flur besprach ich mich mit meinem Ehemann und berichtete von der arroganten Art der Gutachterin meinem starken Verdacht, dass sie offensichtlich voreingenommen gegenüber dem Thema ist und sie zudem „eine geeignete Therapie“ für mich finden würde.
Zudem erklärte ich ihm, dass sie ihn als Beistand und Zeugen nicht zum Gespräch erlauben würde.

Nach Rückkehr in den Behandlungsraum führte die Gutachterin die Befragung fort, als wäre Nichts passiert.
Sie fragte mich nach meinen Allergien. Ich beantwortet die Frage nicht und bestand abermals auf meinen Beistand.
Sie erklärte, dass mein Ehemann nicht Patient sei, sondern ich.
Ich machte ihr nachdrücklich klar, dass entweder mein Mann als einen Beistand in den Raum kommen würde oder die Begutachtung beendet sei.
Ich begründete dies mit ihrem Auftreten und konfrontierte sie damit, dass sie voreingenommen sei und erklärte, dass ich keine andere Wahl haben würde.
Sie fragte mich: „Wollen Sie mich unter Druck setzen?“
Ich antwortete, dass es an ihr liegen würde und sie die Wahl habe. Ich zeigte ihr abermals die Möglichkeiten auf.
Auf diese Aussage antwortet die Gutachterin nicht. Offensichtlich war das Gespräch beendet.
Ich nahm meine Jacke, meine Tasche und verließ mit einem „Tschüss“ den Raum.

Tja, so musste auch ich erfahren, dass es immer wieder Ärzte gibt, die in Bezug auf das Thema „Cannabis als Medizin“ eine feste Meinung und Vorurteile haben.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass ein eigentlich professioneller Gutachter doch wirklich so professionell sein müsste, dass er vielleicht eine eigene Meinung hat, aber dann auch so clever ist, dass er diese Meinung nicht zu Beginn einer Begutachtung so offensichtlich Preis gibt.
Das Ergebnis des Gutachtens war doch eigentlich nach dem ersten Satz der Ärztin schon klar.

Weiterhin hat mir die Ärztin während des gesamten Gespräches das Recht auf einen Beistand verweigert. Dieses Recht auf einen Beistand hat übrigens das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil aus März 2015 bestätigt.

Nun habe ich jedoch noch immer nicht die Hoffnung auf eine endgültige dauerhafte Kostenübernahme durch meine Krankenkasse aufgegeben… vielleicht lebe ich immer noch etwas in meiner Seifenblase…

Teil 2: der Spießrutenlauf um die Kostenübernahme von Dronabinol

Wie im ersten Teil bereits geschrieben, ist die Autorin dieses Artikels privat versichert. Zu Beginn der Behandlung beantragte sie bei der Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung die Kostenübernahme. Die Beihilfe sagte sofort zu den dort versicherten Anteil von 70% der Kosten zu übernehmen. Die PKV hingegen bewilligte zunächst nur einen Probezeitraum für die übrigen 30% (110€/Monat), obwohl die Versicherung durch die Reduktion anderer Medikamente viel höhere Kosten einsparen kann. Daher wäre es für die Versicherung wirtschaftlich sinnvoller die Kosten für das Dronabinol zu übernehmen, an finanziellem Interesse kann es also nicht liegen…

Nach einer gewissen Zeit, konnte ich einen positiven Nutzen für mich finden.
Ich fand recht schnell eine für mich gute Dosis.
Bald darauf konnte ich, unter Begleitung meines Neurologen, die Medikation von Lyrica um 50 mg reduzieren und die Unterstützende Einnahme von Sevredol auch bis auf akute Notfälle komplett einstellen.
Im täglichen Leben ging es mir deutlich besser. Ich konnte mich mehr konzentrieren, war wacher und frischer, weniger vergesslich. Ich hatte weniger Anfälle von Übelkeit und konnte dann… ja… auch wieder aufs Klo.

katrindronabinolDie PKV bewilligte erstmal nur einen Probe-Zeitraum bis 31.12.2013. Dann sollte erneut unter Vorlage einen Arztberichtes geprüft werden.
Nach Ablauf des Zeitraumes wurde nach der Vorlage des geforderten Berichtes der Probe-Zeitraum bis 31.03.2014 verlängert und dann sollte ich wieder einen neuen Bericht einreichen. Nun gut.
Im April 2014 reichte ich einen zweiten Bericht ein und man gewährte mir einen weiteren Probezeitraum, diesmal bis zum 30.06.2014.
Im Juni reichte ich dann schon zeitig einen dritten, einen neuen, Arztbericht ein.
Dieser reichte dann aber plötzlich nicht mehr aus.
Es wurde ein ausführlicherer Bericht gefordert.
Danach wieder noch ein neuer Bericht.
Mein Neurologe schrieb einen drei Seiten langen Arztbrief.
Ich erhielt… eine Ablehnung. Man bezog sich auf ein Gutachten eines Instituts, das „nach Aktenlage“ entschieden hat. Dort u.a. angeregt besondere Therapien zu machen, die ich bereits vorgenommen hatte. Es stellte sich heraus, dass die Krankenkasse nicht alle notwendigen Unterlagen an den Gutachter weitergeleitet hatte.
Mit diesem Schreiben der Krankenkasse holte ich mir dann „anwaltlichen Beistand“.
Mittlerweile war es Oktober.

Nun, denn…
Wir reichten nach etwas Korrespondenz sehr viele Unterlagen und Arztbriefe ein, von denen die Versicherung (als Kostenträger) eigentlich Kenntnis haben müsste. U.a. wurde in dem Gutachten „nach Aktenlage“ angeführt, dass ich niemals eine „multimodale Schmerztherapie“ gemacht hätte, nun da frag ich mich doch, ob die Versicherung überhaupt die Rechnungen liest, die ich einreiche, denn sonst hätten sie erkennen müssen, dass ich eine solche Therapie längst hinter mir hatte.

Naja, es ergab sich dann, dass ich bei einer Gutachterin in Bochum vorstellig werden sollte, was eigentlich zu dem Frust geführt hat, den Manuel bereits im Teil 1 angekündigt hat….

(Fortsetzung folgt)

Erste Stellungnahme meiner Krankenkasse zur Übernahme der Kosten von medizinal-Cannabisblüten

plakat.demo

Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme meiner medizinal-Cannabisblüten eingereicht, nachdem sich Herr Dr. Wiefelspütz (MdB SPD) in einem Telefonat mit meiner KK für mich stark gemacht hatte.
Heute hat die Krankenkasse mir geantwortet. Zu Beginn liest sich der Brief genauso wie der Ablehnungsbescheid zum Antrag über die Kostenübernahme von Dronabinol, den ich bereits im vergangenen Jahr gestellt habe. Dort hieß es genau wie heute, dass mein behandelnder Arzt mir meine Medizin auf einem Privatrezept ausgestellt habe und er eigenverantwortlich entscheiden könne, ob er mir ein Kassenrezept für Cannabis-Blüten ausstellt. Bei Dronabinol wäre das theoretisch noch möglich, bei Cannabis-Blüten ist das jedoch gänzlich ausgeschlossen, was auf eine große Unwissenheit meiner Krankenkasse bzw. der Sachbearbeiterin im Bezug auf das Thema schließen lässt.

Umso mehr hat es mich dann gewundert, dass im nächsten Satz kein „Es tut uns leid“ folgte, sondern es wurde mir bekundet, dass meiner KK mein Wohlergehen wichtig ist und sie im Ausnahmefall auch Therapien außerhalb der Reihe bezahlen würden! 🙂 Dafür wurden auf jeden Fall strenge Auflagen vorgegeben, deren Erfüllung durch einen Fragebogen an meinen Arzt Herrn Dr. Grotenhermen geklärt werden soll… Zufällig ist morgen Demo und ich sehe meinen Arzt, so dass ich ihn direkt darum bitten kann, die 17 Fragen (Bürokratie halt) zu beantworten und zurückzusenden. Die meisten dieser Fragen wurden zum Glück schon im Arztbericht zu meinem Antrag bei der Bundesopiumstelle beantwortet, daher bleibe ich weiterhin vorsichtig optimistisch hier bald Positives berichten zu können!

MdB Dr. Wiefelspütz ruft an

Gestern hat mich Herr Dr. Wiefelspütz angerufen um mich zu informieren, wie das Gespräch mit meiner Krankenkasse gelaufen ist. Gleich zu Beginn hat er erwähnt, dass er meine Krankenkasse (noch) nicht von einer Kostenübernahme überzeugen konnte, allerdings war er sehr optimistisch, dass er die stellvertretende Leitung der Serviceabteilung zumindest für das Thema sensibilisieren konnte!

Er hat mich jetzt gebeten unter Bezugnahme auf sein Telefonat einen Antrag zur Kostenübernahme der Cannabisblüten bei meiner Krankenkasse zu stellen und den Bescheid abzuwarten. Wenn Dieser wider Erwarten negativ ausfällt, soll ich Ihn davon direkt in Kenntnis setzen, damit er sich erneut für mich einsetzen kann.

Jetzt ist der Antrag geschrieben und geht morgen zur Post… Ich halte Euch auf dem Laufenden!

Dies ist eine Fortsetzung des Artikels Bürgersprechstunde beim SPD-Bundestagskandidaten Dr. Wiefelspütz

ein weiterer Patient sucht Korrespondenz mit Politiker

Heute war ich bei einem guten Freund, der – wie ich – eine Ausnahmegenehmigung für eine Selbsttherapie mit Cannabisblüten besitzt und jetzt ebenfalls über den SPD-Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis eine Kostenübernahme der Krankenkasse bewirken möchte. In einem ersten Telefonat mit seinem Abgeordneten hat Dieser Ihn gebeten, seine Situation kurz in einem Brief zusammenzufassen, um sich etwas besser auf ein persönliches Gespräch vorbereiten zu können. Ein Gespräch kann jedoch frühestens im Juli erfolgen, weil der Abgeordnete – der dem Thema erstmal relativ offen gegenüberstand – vorher nicht aus Berlin zurück in seinem Wahlkreis ist! Hier gibts jetzt schonmal den Brief des Patienten an den Bundestagsabgeordneten:

Sehr geehrter Herr XXX,

wie bereits am 03.06.2013 telefonisch mit Ihnen besprochen, übersende ich Ihnen kurz die wichtigsten Informationen zu meiner derzeitigen Situation.

Ich bin Vater von 5 Kindern und leide seit 15 Jahren an Morbus Crohn, chron. Gastritis und einer Refluxoesophagitis und seit dem Jahr 2010 zusätzlich an einem cervikalen Bandscheibenschaden mit Radikulopathie. In dieser Zeit musste ich zweimal operiert werden und es wurden eine Vielzahl an Medikamenten ausprobiert, u. a. Tramal, Prednison, Mesalazin, Sulfasalazin, Azathioprin, sowie Methoclopramid. All diese Behandlungsversuche blieben ohne den gewünschten Erfolg und hatten teilweise starke gastrointestinale Nebenwirkungen, sodass ich von Dr. XXX zum ersten Mal Dronabinol verordnet bekommen habe. Über Diesen bin ich auch in Kontakt zum Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin gekommen. Da das Dronabinol nur unzureichend half, wurde mir von anderen Patienten empfohlen, einmal Cannbisblüten auszuprobieren. Die Wirkung war überraschender Weise durchweg positiv und ohne die bisher bekannten Nebenwirkungen und so habe ich gemeinsam mit meinem Arzt einen Antrag zur Selbsttherapie mit Cannabisblüten aus der Apotheke bei der Bundesopiumstelle gestellt, der dann auch am 31.10.2012 genehmigt wurde.

Eine Anfrage bei meiner Krankenkasse hat ergeben, dass Diese die Cannabisblüten aus der Apotheke nicht abrechnen kann, da dieses Medikament nicht verschreibungsfähig sei. Die Kosten für meine Therapie belaufen sich auf gut 2000 € im Monat, was bei einem Netto-Gehalt von 1300 € im Monat mit 5 Kindern nicht aufzubringen ist, daher bitte ich Sie als SPD-Bundestagsabgeordneten in meinem Wahlkreis um Hilfe.

Im Anhang sende ich Ihnen den Fall eines anderen Patienten, der eine Kostenübernahme seiner Cannabisblüten durch die Krankenkasse bewilligt bekommen hat, den ich bereits Ihrer Sekretärin telefonisch geschildert habe.

Mit freundlichen Grüßen

Wenn es in diesem Fall Neuigkeiten gibt, werde ich selbstverständlich hier davon berichten!