Teil 3: Sollte ein Gutachter nicht „neutral“ sein?

Nachdem die Autorin in Teil 1 geschildert hat, wie ihr Krankheitsverlauf bis zum ersten Tropfen Dronabinol verlief und bereits im Teil 2 die ersten Probleme auftraten, gipfelt das Ganze jetzt bei einer Gutachterin, die erst Zeugen aus dem Behandlungszimmer verbannt um dann die ganze Palette an Vorurteilen abzuspulen, ohne auch nur im geringsten wissenschaftliche Fakten in ihre Gedanken einfließen zu lassen, aber lest selber…

Ich begab mich in Begleitung meines Ehemannes auf den Weg in ein Gutachterinstitut in Bochum, wo ich pünktlich eingetroffen bin.
Nachdem ich dort einen Fragebogen ausfüllen musste, ich gewogen und gemessen wurde und Blutdruck und Puls kontrolliert wurden, durften wir 40 Minuten im Behandlungszimmer warten.

Als die Ärztin (Fachgebiet: Neurologie und Psychiatrie) ins Zimmer kam, begrüßte sie mich kurz, ignorierte aber meinen Mann, der mit mir im Behandlungszimmer gewartet hatte.
Nachdem Dieser sich dann selbst vorgestellt hatte, verwies sie ihn des Zimmers mit den Worten: „…das lass ich nur zu, wenn die Patientin aus medizinischen Gründen nicht selbst antworten kann.“ Nun gut, als mein Mann den Raum verlassen hatte, fragte sie mich, was den Grund meines Besuches wäre. Ich erklärte ihr, dass es um die Kostenübernahme von Dronabinol gehen würde. Ihre Antwort darauf war offensichtlich voreingenommen: “Tja, dieses Medikament hilft nur MS-Patienten. Schmerzpatienten können davon nicht profitieren.“
Eigentlich eine ungeheure Aussage für eine „neutrale“ Gutachterin….aber dies waren genau die Worte, die ich hörte.
Ich entgegnete, dass ich von dem Medikament sehr wohl profitieren würde und es mir deutlich besser gehen würde.
Sie antwortet mit einem schnippischen Unterton: „Das meinen auch nur sie.“

Was ein Knaller, dabei war das gerade die erste Minute des „Gutachten“.

Sie sagte zudem, dass sie heute nun endlich mal eine für mich geeignete Therapie finden werde.

Ja, ich muss sagen, ich kam mir vor wie im Film. Ich konnte in diesem Moment gar nicht richtig glauben, was ich da höre.
Ganz ehrlich muss ich aber auch sagen, dass ich nach den ersten beiden Sätzen schon dicht gemacht hatte. Meine Meinung war schon geprägt. Soll ein Gutachter nicht „neutral“ sein, wieso macht diese Gutachterin keinen Hohn aus ihrer Einstellung zu diesem Thema und zeigt so offensichtlich ihre negative Meinung.

Na, sie begann dann ihre Befragung von Kinderkrankheiten an, über das Verhältnis zu meiner Familie, meine Wohnsituation und und und….

Der Verlauf meiner Schmerzen wurde im Gegensatz zu der ausführlichen Befragung meiner „Vorgeschichte“ nur kurz angerissen.
Plötzlich unterbrach sie mich und sagte mitten in meiner Schilderung (gedanklich befand ich mich irgendwo in 2008 und wollte noch reichlich erzählen): „…und dann sind Sie auf jemanden getroffen, der es für nötig hielt Cannabis zu geben?“

Ich erklärte ihr jedoch, dass ich im Internet recherchiert habe, welche Maßnahmen es gibt um meine Schmerzen zu lindern.
Sie fiel mir kopfschüttelnd ins Wort: „Ach, mal wieder das Internet.“ Sie senkte den Kopf, machte eine Notiz wobei sie weiterhin den Kopf schüttelte.
Es war offensichtlich, dass Ihre Gestik und Mimik abwertend war.

Ich wollte weitere Ausführungen machen, welche Vorteile ich im täglichen Leben von Cannabis habe. Die Gutachterin lies mich erneut nicht ausreden.
Sie fragte mich provozierend: “Wann waren Sie das letzte Mal schmerzfrei?“
Ich sagte ihr, dass ich in den letzten Jahren nie schmerzfrei war, jedoch die gesamte Situation und meine Schmerzen sich seit der Einnahme von Cannabis gebessert haben.
Sie entgegnete doch: “Sie wissen schon, dass Cannabis eine Droge ist…“
Ich antwortete:“… was ist denn mit meinem Durogesic-Pflaster?“ (Anmerkung: Morphin-Pflaster)
Sie: „… also das kann man so nicht vergleichen“.

Sie versuchte mir zu erklären, was in der „einschlägigen Literatur“ geschrieben steht und ich sagte ihr frech, dass in meinen Büchern etwas anderes stehen würde und bot ihr auch an, dass ich ihr entsprechende Bücher gern nennen könne.
Auf diese Antwort reagierte sie wieder nicht und fand schnell wieder eine neue Frage.

Ich merkte zunehmend, dass meine Anmerkungen und Erklärungen bei der Gutachterin nicht berücksichtigt wurden die Gutachterin im Gegenzug jedoch aber auch keine richtigen Argumente aufzeigen konnte, zudem merkte ich, wie die angespannte Stimmung des Gespräches kippte.
Da ich an dieser Stelle nicht weiterkam, wollte ich im weiteren Verlauf des Gesprächs einen Zeugen dabei haben und forderte meinen Ehemann als Beistand.
Sie verweigerte dies mit der Begründung, dass sie dies „nicht wolle“. Ich bestand wehement auf den Beistand meines Mannes und begründete dies damit, dass sie mich nicht ausreden lassen würde und mich nicht für voll nehmen würde.
Sie sagte, dass die Befragung noch nicht zu Ende sei und auch eine neurologische Untersuchung noch folgen würde. Ich entgegnete (vielleicht auch etwas forsch), dass mein Mann mich schon in anderen Situationen gesehen habe und forderte ihn nachdrücklich als Beistand.
Sie verneinte dies abermals.
Daraufhin gab ich harsch vor aufs Klo zu müssen, obwohl dies offensichtlich nicht der Fall war und verließ ohne ein weiteres Wort den Raum.

Auf dem Flur besprach ich mich mit meinem Ehemann und berichtete von der arroganten Art der Gutachterin meinem starken Verdacht, dass sie offensichtlich voreingenommen gegenüber dem Thema ist und sie zudem „eine geeignete Therapie“ für mich finden würde.
Zudem erklärte ich ihm, dass sie ihn als Beistand und Zeugen nicht zum Gespräch erlauben würde.

Nach Rückkehr in den Behandlungsraum führte die Gutachterin die Befragung fort, als wäre Nichts passiert.
Sie fragte mich nach meinen Allergien. Ich beantwortet die Frage nicht und bestand abermals auf meinen Beistand.
Sie erklärte, dass mein Ehemann nicht Patient sei, sondern ich.
Ich machte ihr nachdrücklich klar, dass entweder mein Mann als einen Beistand in den Raum kommen würde oder die Begutachtung beendet sei.
Ich begründete dies mit ihrem Auftreten und konfrontierte sie damit, dass sie voreingenommen sei und erklärte, dass ich keine andere Wahl haben würde.
Sie fragte mich: „Wollen Sie mich unter Druck setzen?“
Ich antwortete, dass es an ihr liegen würde und sie die Wahl habe. Ich zeigte ihr abermals die Möglichkeiten auf.
Auf diese Aussage antwortet die Gutachterin nicht. Offensichtlich war das Gespräch beendet.
Ich nahm meine Jacke, meine Tasche und verließ mit einem „Tschüss“ den Raum.

Tja, so musste auch ich erfahren, dass es immer wieder Ärzte gibt, die in Bezug auf das Thema „Cannabis als Medizin“ eine feste Meinung und Vorurteile haben.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass ein eigentlich professioneller Gutachter doch wirklich so professionell sein müsste, dass er vielleicht eine eigene Meinung hat, aber dann auch so clever ist, dass er diese Meinung nicht zu Beginn einer Begutachtung so offensichtlich Preis gibt.
Das Ergebnis des Gutachtens war doch eigentlich nach dem ersten Satz der Ärztin schon klar.

Weiterhin hat mir die Ärztin während des gesamten Gespräches das Recht auf einen Beistand verweigert. Dieses Recht auf einen Beistand hat übrigens das OLG Hamm in einem aktuellen Urteil aus März 2015 bestätigt.

Nun habe ich jedoch noch immer nicht die Hoffnung auf eine endgültige dauerhafte Kostenübernahme durch meine Krankenkasse aufgegeben… vielleicht lebe ich immer noch etwas in meiner Seifenblase…

Teil 2: der Spießrutenlauf um die Kostenübernahme von Dronabinol

Wie im ersten Teil bereits geschrieben, ist die Autorin dieses Artikels privat versichert. Zu Beginn der Behandlung beantragte sie bei der Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung die Kostenübernahme. Die Beihilfe sagte sofort zu den dort versicherten Anteil von 70% der Kosten zu übernehmen. Die PKV hingegen bewilligte zunächst nur einen Probezeitraum für die übrigen 30% (110€/Monat), obwohl die Versicherung durch die Reduktion anderer Medikamente viel höhere Kosten einsparen kann. Daher wäre es für die Versicherung wirtschaftlich sinnvoller die Kosten für das Dronabinol zu übernehmen, an finanziellem Interesse kann es also nicht liegen…

Nach einer gewissen Zeit, konnte ich einen positiven Nutzen für mich finden.
Ich fand recht schnell eine für mich gute Dosis.
Bald darauf konnte ich, unter Begleitung meines Neurologen, die Medikation von Lyrica um 50 mg reduzieren und die Unterstützende Einnahme von Sevredol auch bis auf akute Notfälle komplett einstellen.
Im täglichen Leben ging es mir deutlich besser. Ich konnte mich mehr konzentrieren, war wacher und frischer, weniger vergesslich. Ich hatte weniger Anfälle von Übelkeit und konnte dann… ja… auch wieder aufs Klo.

katrindronabinolDie PKV bewilligte erstmal nur einen Probe-Zeitraum bis 31.12.2013. Dann sollte erneut unter Vorlage einen Arztberichtes geprüft werden.
Nach Ablauf des Zeitraumes wurde nach der Vorlage des geforderten Berichtes der Probe-Zeitraum bis 31.03.2014 verlängert und dann sollte ich wieder einen neuen Bericht einreichen. Nun gut.
Im April 2014 reichte ich einen zweiten Bericht ein und man gewährte mir einen weiteren Probezeitraum, diesmal bis zum 30.06.2014.
Im Juni reichte ich dann schon zeitig einen dritten, einen neuen, Arztbericht ein.
Dieser reichte dann aber plötzlich nicht mehr aus.
Es wurde ein ausführlicherer Bericht gefordert.
Danach wieder noch ein neuer Bericht.
Mein Neurologe schrieb einen drei Seiten langen Arztbrief.
Ich erhielt… eine Ablehnung. Man bezog sich auf ein Gutachten eines Instituts, das „nach Aktenlage“ entschieden hat. Dort u.a. angeregt besondere Therapien zu machen, die ich bereits vorgenommen hatte. Es stellte sich heraus, dass die Krankenkasse nicht alle notwendigen Unterlagen an den Gutachter weitergeleitet hatte.
Mit diesem Schreiben der Krankenkasse holte ich mir dann „anwaltlichen Beistand“.
Mittlerweile war es Oktober.

Nun, denn…
Wir reichten nach etwas Korrespondenz sehr viele Unterlagen und Arztbriefe ein, von denen die Versicherung (als Kostenträger) eigentlich Kenntnis haben müsste. U.a. wurde in dem Gutachten „nach Aktenlage“ angeführt, dass ich niemals eine „multimodale Schmerztherapie“ gemacht hätte, nun da frag ich mich doch, ob die Versicherung überhaupt die Rechnungen liest, die ich einreiche, denn sonst hätten sie erkennen müssen, dass ich eine solche Therapie längst hinter mir hatte.

Naja, es ergab sich dann, dass ich bei einer Gutachterin in Bochum vorstellig werden sollte, was eigentlich zu dem Frust geführt hat, den Manuel bereits im Teil 1 angekündigt hat….

(Fortsetzung folgt)

Teil 1: Eine zufällige Begegnung mit Dronabinol

Eine treue Leserin dieses Blogs hat sich heute an mich gewendet um Ihrem Frust ein Ventil zu geben. Außerdem möchte sie Ihre Erfahrungen mit Dronabinol gerne als Hilfe für andere Patienten zur Verfügung stellen. In diesem ersten von drei Teilen berichtet sie über Ihre Krankengeschichte bis zu Ihrem ersten Tropfen Dronabinol. Ich konnte selber nicht glauben wie schnell sie ein Rezept dafür bekommen hat (und das auch noch in meiner Heimatstadt), aber dass die Probleme damals erst noch vor Ihr liegen, wird schnell im zweiten Teil deutlich, obwohl es ihr medizinisch gesehen endlich wieder relativ gut ging. Im dritten Teil gipfelt das Ganze dann bei einer mehr als skurrilen „Gutachterin“.

Hallo erstmal.

Ich bin 40 Jahre alt, habe eine gute Schulbildung, kann mich artikulieren, bin normal gekleidet, sogar privat versichert (durch kommunale Beihilfe und eine private Zusatzversicherung) und… habe Schmerzen.

Ich leide seit nun mehr 11 Jahren unter chronischen Schmerzen, ausgelöst durch einen Bandscheibenvorfall… Die gesamte medizinische Geschichte ist wirklich recht lang, daher möchte ich kurz sagen, dass ich in den letzten 11 Jahren zur AHB (Anschluss-Heil-Behandlung oder „Reha“) war, zweimal zur Kur und auch mehrfach stationär war. Ich habe unzählige Ärzte mit verschiedenen, teilweise auch irrwitzigen, Therapieansätzen kennengelernt.
Jeder dieser Ärzte hat mich immer mit Respekt behandelt. Man war offen für meine Belange.
Meine Medikamente haben in diesen Jahren immer wieder gewechselt.
Die Nebenwirkungen kann sich bestimmt jeder vorstellen: Übelkeit, Müdigkeit sowie Schlafstörungen, Vergesslichkeit, Schwitzen bis hin zu Übergewicht und auch solche Sachen wie Verstopfung und auch Stimmungsschwankungen.

Da das Internet für mich immer wieder eine gute Informationsquelle ist und ich mich darüber auch immer wieder über neue Ideen und Therapieansätze informiere, bin ich hierüber im Spätsommer 2013 auf den Betreiber dieses Blogs gestoßen und habe mich über die möglichen Vor- und auch Nachteile der Cannabis-Medizin ausgetauscht.
Ich suchte mir Lektüre (dabei kann ich das Buch „Die Behandlung mit Cannabis und THC“ nur empfehlen) und sprach dabei auch mit meinem behandelnden Schmerztherapeuten in Hamm, der mir Hoffnung machte, dass Cannabis evtl. für mich in Frage kommen könnte.

Im Oktober 2013 machte ich daraufhin einen ersten Termin bei Dr. Grotenhermen in Rüthen und ich begann einige Tage später mit dem ersten Tropfen Dronabinol….
und ganz ehrlich: bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich niemals vorher Kontakt zu Cannabis….

Nach einer gewissen Zeit, konnte ich einen positiven Nutzen für mich finden.
Ich fand recht schnell eine für mich gute Dosis.
Bald darauf konnte ich, unter Begleitung meines Neurologen, die Medikation von Lyrica um 50 mg reduzieren und die Unterstützende Einnahme von Sevredol auch bis auf akute Notfälle komplett einstellen.
Im täglichen Leben ging es mir deutlich besser. Ich konnte mich mehr konzentrieren, war wacher und frischer, weniger vergesslich. Ich hatte weniger Anfälle von Übelkeit mehr und konnte dann… ja… auch wieder aufs Klo.

(Fortsetzung folgt)

Gastbeitrag: Steter Tropfen höhlt den Stein

Es ist mir eine besondere Freude, schon heute den ersten Gastbeitrag hier veröffentlichen zu dürfen. Er wurde von meinem Blog-Papa und guten Freund Stefan Müller (mobo) von „Kein Wietpas!“ verfasst und ich hoffe, dass er mich auch weiterhin tatkräftig beim Projekt „Ausnahmemedizin“ unterstützt. Stefan ist Dronabinol-Patient und benötigt dafür KEINE Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle, es kann ganz normal von jedem Arzt auf einem Privatrezept für ein sehr breites Spektrum an Indikationen verordnet werden. Der wunderschön eindeutig zweideutige Name des Blogs, Ausnahmemedizin, ist übrigens auch eine Idee von Stefan! Lasst uns mal schauen, wie es Ihm in seiner Reha ergeht:

Mein Name ist Stefan Müller, viele dürften mich als „mobo“, dem Betreiber von „Kein Wietpas!“ kennen. Auf Grund eines Bandscheibenvorfalls und einer Fehlstellung eines Wirbels leide ich seit fast einem Jahr an stark einschränkenden chronischen Schmerzen, bei denen mir Cannabis hilft.
Aktuell bin ich Dronabinol-Patient, ich strebe aber aus verschiedenen Gründen eine Ausnahmegenehmigung an.

Derzeitig befinde ich mich in einer stationären Anschlussheilbehandlung („Reha“), da ich im April am Rücken operiert wurde. Beim Antrittsgespräch mit meinem behandelnden Arzt ging es unter anderem um das Thema Medikation. Nach der OP wurde ich im Krankenhaus mit relativ hohen Dosierungen von Schmerzmitteln eingestellt (was sich auch deutlich an den Leberwerten zeigt).
Wahrheitsgemäß gab ich im Gespräch an, dass ich neben den Medikamenten aus dem Krankenhaus auch Dronabinol verschrieben bekommen habe, ich es aufgrund des hohen Preises aber eher als „Notfallmedikament“ bei starken Schmerzen sehe, und ich langfristig eher eine Therapie mit Cannabisblüten anstrebe, auch aufgrund des preislichen Unterschiedes.

Der recht junge Arzt gab daraufhin ehrlich zu, dass er über die Thematik nicht so viel fachliches Wissen besäße, aber der Cannabinoidbehandlung grundsätzlich sehr offen gegenüber stünde.

Nach seinem Vorschlag sollte ich doch eher die stark leberschädigenden Schmerzmittel reduzieren und stattdessen auf das Dronabinol zurückgreifen. Er wisse um die medikamentenverstärkende Wirkung und der besonders guten körperlichen Verträglichkeit.

Diese Reaktion hat mich doch überrascht und natürlich sehr positiv gestimmt. Wenn der medizinische Nachwuchs weiterhin so aufgeschlossen ist, wird es in Deutschland vielleicht doch endlich schneller voran gehen!

Nach ein paar Tagen des Testens konnte ich meine Schmerzmitteldosis stark reduzieren, ohne dabei körperliche und geistige Einschränkungen in Kauf zu nehmen. Auch die Leberwerte haben sich seitdem verbessert.