Heute erreichte mich der Antrag eines Patienten auf Eigenanbau, den er kürzlich der Bundesopiumstelle hat zukommen lassen. Es wirkt auf den ersten Blick dreist, dass er der Bundesopiumstelle schreibt, seine Medizin bereits vor der Genehmigung des Antrags selber anzubauen, allerdings hat er in Anbetracht der Tatsache, dass seine Medizin schon seit Mitte Dezember nicht mehr in der Apotheke verfügbar ist, wohl kaum eine andere Wahl. In diesem Fall gilt meines Erachtens nach der medizinische Notstand und ich bin schon auf die Reaktion der Bundesopiumstelle gespannt. Hier jetzt aber erstmal der Antrag in Textform:
durch die erteilte Sondergenehmigung für Medizinal-Cannabisblüten nach §3 Abs. 2 BtMG kann ich diese in der Apotheke beziehen, es hilft mir gut, ist allerdings sehr teuer und kann mir seit dem 19.12.2013 nicht mehr geliefert werden.
Dies gefährdet das Behandlungsziel und würde die Gesundheitsverbesserung wieder zunichtemachen, deshalb unterstützt mein Arzt ausdrücklich diesen Antrag.
Deshalb beantrage ich, (…) gemäß §3 Absatz 2 BtMG,
1. die Erlaubnis, Cannabis anzubauen sowie ohne damit Handel zu treiben Cannabis einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des §5 BtMG erfüllen zu müssen,
2. die Erlaubnis, Hanfsamen, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des §5 BtMG erfüllen zu müssen.
Ich bin unter anderem an chronischen Schmerzen erkrankt.
Da ich ständig mit den Symptomen zu kämpfen habe und meine Medizin bis mindestens Ende Januar nicht verfügbar zu sein scheint sehe ich keinen anderen Ausweg diese Samen nicht einzupflanzen und habe damit am 23.12.2013 begonnen. Ich habe mich aus rechtlichen Gründen nie getraut diesen Weg zu beschreiten um weitere Strafverfolgungen auszuschließen.
Beantragte Menge und Bearbeitung
Der voraussichtliche Jahresbedarf an getrockneten Cannabisblüten (bei einem niedrigeren THC-Gehalt und hohen Cannabidiol-Gehalt) beträgt ca. 1kg/Jahr (getrocknet). Dies ergibt sich aus einem vermuteten Tagesbedarf von etwa 2,7 g/Tag getrocknetem Cannabiskraut, der nach Angaben meiner bisherigen Dosis angepasst ist. Ich werde meinen Anbau an Pflanzen bzw. Stecklingen so ausrichten, dass dieser Bedarf voraussichtlich gedeckt wird.
Sollte ein niedrigerer Bedarf vorliegen, werde ich das BfArM entsprechend informieren. Sollte ein höherer Bedarf vorliegen, so werde ich das BfArM ebenfalls informieren und um eine Erlaubnis zur Verwendung einer größeren Menge bitten. Erfahrungsgemäß ist eine genaue Aussage über den zu erwartenden Jahresbedarf ein bis zwei Monate nach Beginn der Therapie möglich.
Für den Fall, dass Sie mir den Anbau gestatten, beantrage ich hinsichtlich Menge und Bearbeitung folgendes: Der voraussichtliche Jahresbedarf bleibt gleich. Ich beabsichtige, dreimal jährlich zu ernten. Bei der Ernte sollen die Pflanzen an ihrem Stamm über dem Boden abgeschnitten werden. Danach sollen sie kopfüber aufgehängt und bei Zimmertemperatur 10 Tage in einem abgeschlossenen Raum mit geringer Luftfeuchtigkeit getrocknet werden. Zur Therapie sollen die Blüten der weiblichen Pflanzen verwendet werden. Die männlichen Pflanzen und die restlichen Teile der weiblichen Pflanzen sollen nach der Ernte zerkleinert und dann vorkompostiert werden um jegliche Missbrauchsmöglichkeiten Dritter auszuschließen, danach werden sie mit anderen Haushaltsabfällen vermischt und im Bioabfall entsorgt. Eine weitere Bearbeitung des Pflanzenmaterials ist nicht geplant.
Bestimmung des Wirkstoffgehaltes
Der Samen beinhaltet die Angaben des Herstellers. Diese möchte ich genau so angeben. Desweiteren werden auch andere Samen eingesetzt. Deren Wirkstoffgehalt ungefähr angegeben werden, wie der Hersteller es angibt. Ich habe zurzeit noch keine Rechtsmedizin die das genau prüft, aber die Heidelberger sind zwecks diesem Thema an weiteren Studien interessiert.
Bezugsquelle von Cannabissamen
Ich beabsichtige folgenden Sorten von Cannabissamen der Sorten Orange Bud, Amnesia Haze, Jack Herer und andere verschiedene Sorten zu beziehen, diese haben eine stabile Genetik und ein weitgehend gleichbleibenden Wirkstoffgehalt. Aus dieser Auswahl der medizinisch erfolgversprechenden Sorten soll dann die für mich persönlich medizinisch geeignetsten ein bis zwei Sorten weiterhin genutzt werden. Über Mutterpflanzen und Stecklingen davon kann ein ausreichend gleichbleibendes Cannabinoid-Wirkstoffspektrum zur Sicherstellung der Therapieziele gewährleistet werden.
Beschreibung der Örtlichkeiten für den Anbau
Der Anbau soll in meiner, von mir und meiner Lebensgefährtin genutzten Wohnung in einem separaten, absperrbaren Raum erfolgen. Dieser Raum ist ca. 5 qm groß, die gesamte Anbaufläche (inklusive separater Abteilungen für Mutterpflanzen, Stecklinge, Wuchs-, Blüte- und Trockenbereich) soll insgesamt ca. 1,5 qm groß sein. Der Anbau soll auf folgende Weise durchgeführt werden: aus Samen und Stecklingen in Erd- bzw. Hydrokultur. Eine Geruchsbelästigung oder anderweitige Beeinträchtigung anderer Mieter im Haus werde ich durch Maßnahmen wie die Nutzung eines Aktivkohlefilters von vorne herein vorbeugen und kann ausgeschlossen werden. Auch der Ventilator wird zwecks Geräuschen zusätzlich gedämmt.
Sicherungsmaßnahmen zur Aufbewahrung
Das BfArM verlangt von den Antragstellern umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beim Anbau und bei der Aufbewahrung von Cannabis. Dies widerspricht dem Geist des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005, das festgestellt hat, dass bei Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Anbau erfolgen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat vermutlich am ehesten daran gedacht, dass die Räumlichkeiten, in denen Cannabis angebaut und aufbewahrt wird, abschließbar sind. Dies ist in meiner mit meiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung der Fall. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Nachweis über die erforderliche Sachkenntnis
Ich besitze keine Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis.
Das notwendige theoretische Fachwissen speziell zur Cannabispflanze werde ich mir aus Büchern aneignen oder aus dem Internet recherchieren.
Medizinische Nutzen-/Risikoabwägung, Dosierung und Anwendung
Ein Gutachten meines behandelnden Arztes Dr. med. Franjo Grotenhermen, zur allgemeinen und speziellen Nutzen-/Risikoabwägung ist in dem Antrag vor ca. einem Jahr, der per Referenz Bestandteil dieses Antrages ist, enthalten. Die Wirkstoffe der Cannabisblüten werden mithilfe eines Vaporisators verdampft und so aufgenommen oder im Essen mit bei gemischt (z. B. Plätzchen)
Da ich mich im medizinischen Notstand befinde, baue ich bereits seit dem 23.12.2013 wie oben beschrieben meine eigene Medizin an, daher bitte ich Sie, schnell über diesen Antrag zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen