(un)nötige Bürokratie oder Schikane?

Heute habe ich zur Abwechslung mal wieder Post von der Führerscheinstelle Hamm bekommen. Eigentlich sind es schlechte Nachrichten, aber zumindest habe ich jetzt etwas schriftlich in der Hand, um die nächsten Schritte zu planen. Über mein weiteres Vorgehen möchte ich hier erstmal noch nicht zu viel verraten, daher veröffentliche ich den Brief der Führerscheinstelle nur ohne näher auf die Aussagen darin einzugehen…

 

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Breaking Bad – oder: Wie nutzt ein Cannabispatient seinen Masterabschluss in Biologie im Alltag?

Gestern hat mir ein treuer Leser dieses Blogs einen Gastbeitrag zukommen lassen, den ich sehr interessant finde und Euch keinesfalls vorenthalten möchte. Ich muss dazu sagen, dass der Verfasser des Artikels Cannabispatient ist und eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle besitzt und diesen Text speziell für andere Cannabispatienten mit Ausnahmegenehmigung geschrieben hat. Vielen Dank Przepo!
Für alle anderen Leser dieses Blogs gilt: NICHT NACHMACHEN!!! Bitte beachtet die Gesetze in Eurem Land!

Als Cannabispatient bin ich nun bereits seit längerem auf der Suche nach einer geeigneten Konsumform für all jene, die ihren Cannabis weder rauchen noch verdampfen möchten oder können. Daher landete ich zwangsläufig bei der enteralen (d.h. oralen) Aufnahme meines Medikamentes (Konzepte zur intravenösen oder rektalen Applikation habe ich verworfen). Da jedoch sowohl Dosierbarkeit wie auch Wirkungsgrad z.B. beim Backen deutlich schlechter sind als bei inhalativer Aufnahme von Cannabinoiden kam mir (inspiriert von einem ähnlichen Fertigprodukt) die Idee, Tetrahydrocannabinol sowie andere Cannabinoide mit einem alkoholischen Kaltauszug wasserlöslich und damit trinkbar zu machen.

<strong>Abbildung 1</strong>: Notwendige Materialien

Abbildung 1: Notwendige Materialien

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Anleitung zur Durchführung eines solchen Kaltauszuges; diese wurde von mir bereits einige Male erprobt bzw. im Hinblick auf die Zusammensetzung verbessert. Der Wirkungsgrad der Tinktur ist sehr hoch, in Vergleichsreihen mit dem (sehr teuren) Fertigprodukt ist die Wirkung etwas stärker, zudem ist der Geschmack deutlich besser. Ich werde versuchen, nicht nur eine Anleitung im Sinne eines „Kochrezeptes“ zu geben, sondern auch die zugrunde liegenden Wirkmechanismen und pharmakokinetischen Prozesse für den interessierten Laien zu erläutern.

Die Vor- und Nachteile der oralen Aufnahme sind bereits an anderer Stelle vielfach diskutiert worden, meines Erachtens eignet sich die enterale Cannabisaufnahme vor allem für Personen, die auf die medizinische Wirkung über einen längeren Zeitraum angewiesen sind. Zudem unterscheidet sich der Charakter der pharmakologischen Wirkung von der entsprechenden Wirkung bei inhalativer Zufuhr von Cannabinoiden.

Um zu beginnen brauchen wir (siehe Abbildung 1):

• 5g Cannabis (hier Bedrocan), je hochwertiger die Qualität des Ausgangsmaterials, desto höher die Ergebnisqualität.
• Reinen Ethylalkohol (Ethanol, C2H5OH), unvergällt. Diesen bekommt man z.B. in der Apotheke. Lasst euch nicht vom Apotheker die Brandweinsteuer in Rechnung stellen, diese zahlt der Apotheker selbst ebenfalls nicht. Eine gute Alternative ist PrimaSprit 96%. Kostenpunkt: ca. 5€.
• Sojalecithin. Dieses ist ebenfalls in der Apotheke zu bestellen. Kostenpunkt: ca. 8-10€
• Polysorbat 80. Wieder in der Apotheke oder im Internet zu bestellen. Kostenpunkt: ca. 5 €
• Sesamöl. Alternativ gehen auch andere Öle mit geringem Eigengeschmack. Ich greife auf Sesamöl zurück, da dieses sowohl in einem Fertigprodukt namens Lecithol wie auch in Marinol als Trägersubstanz für THC genutzt wird.
• Eine Auflaufform sowie einen Backofen
• Eine Feinwaage
• Eine Mühle, um den Cannabis zu zerkleinern
• Einen Auffangbehälter mit Haarsieb
• Eine leere Pipettenflasche mit Schraubverschluss

<strong>Abbildung 2</strong>: E 322 & E 433

Abbildung 2: E 322 & E 433

Die Zusammensetzung des Extrakts begründet sich wie folgt: THC sowie andere Cannabinoide sind kaum löslich in Wasser, dafür aber teillöslich in Alkoholen sowie gut löslich in Fetten. Mittels des Alkohols und des Sesamöls lassen sich daher Cannabinoide aus dem Pflanzenmaterial lösen und binden. Da Öl und Alkohol sich jedoch kaum mischen lassen und um die Stabilität der Lösung zu erhöhen sowie die pharmakokinetischen Eigenschaften zu verbessern benötigen wir einige Zusätze. Dies ist zum einen Lecithin, ein grenzflächenaktiver Emulgator der uns die Erstellung einer Emulsion aus Öl und Ethanol ermöglicht und diese stabil hält. Zusätzlich erlaubt diese Emulsion eine erleichterte Aufnahme der Wirkstoffe durch die Darmschleimhäute. Lecithin ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (E322). Zusätzlich verwenden wir Polysorbat 80, einen weiteren Emulgator, der die Stabilität der Lösung erhöht sowie die Bioverfügbarkeit verbessert. Polysorbat 80 wird als Arzneimittelzusatzstoff oftmals genutzt, da es die Permeabilität der Blut-Hirn-Schranke für bestimmte Substanzen erhöht, sprich der Wirkstoff gelangt einfacher ins Nervensystem. Bei Polysorbat 80 handelt es sich ebenfalls um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff (E433).

1. Haben wir alle Materialien zusammen kann die Herstellung der Tinktur beginnen. Dazu stellen wir zunächst die Grundlösung aus den vorhandenen Materialien her.

Abbildung 3: fertige Trägerlösung

Abbildung 3: fertige Trägerlösung

Zunächst werden 3g Lecithin in 25ml Ethanol gegeben und durch rühren gelöst. Wir rühren dabei so lange, bis keine weitere Homogenisierung der Lösung festzustellen ist. Anschließend werden 12 ml Sesamöl mit 10 ml Polysorbat 80 vermischt und der alkoholischen Lösung zugegeben. Diese Lösung wird mittels Trichter in die leere Pipettenflasche gefüllt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt noch ungelöste Partikel in der Lösung befinden, schütteln wir so lange, bis wir eine milchige, homogene Lösung erhalten. Diese sollte aussehen wie auf Abbildung 3.

2. Diese lagern wir nun für einige Zeit, bis wir bereit sind, die Cannabinoid-Extraktion durchzuführen. Dabei bietet es sich an, die Lösung zu erwärmen, z.B. in einem kontrollierten Wasserbad. Dadurch wird zum einen die Mischung der bisherigen Komponenten verbessert, zum anderen steigern wir hierdurch den Lösungsgrad der Cannabinoide in der folgenden Extraktion. Die Temperatur des Wasserbades sollte dabei bei etwa 50-60° liegen (handwarm), keinesfalls höher (Siedepunkt von Ethanol: 78°C). Ein Beispiel ist in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Trägerlösung im Wasserbad

Abbildung 4: Trägerlösung im Wasserbad

3. Um nun anhand unseres selbst erstellten Auszugsmittels die Cannabinoid-Extraktion durchzuführen, müssen wir zunächst einen Zwischenschritt einlegen. Dieser ist die thermische Decarboxylierung der THC-Carbonsäure. Der psychoaktive Hauptwirkstoff THC liegt im Pflanzenmaterial in der Regel als THC-Carbonsäure (THC-COOH) vor; wir möchten nun die organische Säuregruppe von der THC-Carbonsäure abspalten und das THC in seine aktive Form überführen. Dieser Vorgang heißt Decarboxylierung und ist für die Wirkung der Tinktur von zentraler Bedeutung. Während dieser Vorgang beim rauchen, verdampfen oder backen des Pflanzenmaterials automatisch abläuft, führen wir diesen hier manuell durch. Da natürlich die Potenz der Tinktur stark vom Ausgangsmaterial abhängt, bietet es sich an, nur geeignete Cannabis-Blüten zu verwenden; von der Nutzung von Schnittresten etc. würde ich daher absehen.

An dieser Stelle kommen 5g Bedrocan zum Einsatz, dieses ist mittels Ausnahmegenehmigung in der Apotheke bezogen worden und hat einen mittleren THC-Gehalt von 19% (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Cannabisblüten zur Zerkleinerung

Abbildung 5: Cannabisblüten zur Zerkleinerung

Für die Decarboxylierung heizen wir zunächst den Ofen auf 120 °C bei Umluft vor. Diese Temperatur führt in einer Zeitspanne von 20 Minuten zu einer optimalen Umwandlung ohne unerwünschte Nebeneffekte. Dann zerkleinern wir den Cannabis z.B. anhand eines Messer oder einer Kräuter- oder Kaffeemühle. Letztere ist zu bevorzugen, da sich damit ein wesentlich feineres Ergebnis erzielen lässt; dieses hat direkten Einfluss auf die Potenz unserer Tinktur. Das Ergebnis sieht optimalerweise in etwa aus wie auf Abbildung 6 (Vorsicht, NICHT NIESEN!).

Abbildung 6 zerkleinertes Cannabis

Abbildung 6 zerkleinertes Cannabis

4. Dieses feine Cannabis-Pulver verteilen wir im Anschluss in einer kleinen Auflaufform (dies geht gut mittels eines Pinsels), am besten mit Backpapier, und stellen diese für die genannten 20 Minuten in den Ofen (Abbildung 7).

Abbildung 7: Decarboxylierung im Backofen

Abbildung 7: Decarboxylierung im Backofen

Dieser Vorgang führt zu nicht unerheblicher Geruchsentwicklung, dennoch lässt sich Diese mittels ordentlichen Lüftens auf ein vertretbares Maß reduzieren. Nach den 20 Minuten im Ofen holen wir die Auflaufform heraus und füllen den Cannabis rasch (die Auflaufform ist noch heiß) in ein zum Schütten geeignetes Behältnis. Im Anschluss füllen wir den Cannabis dann mittels eines Trichters in die Flasche mit der vorbereiteten, warmen Lösung (ggf. Zahnstocher zur Hilfe nehmen) (Abbildung 8).

Abbildung 8: Einfüllen des Pflanzenmaterials

Abbildung 8: Einfüllen des Pflanzenmaterials

5. Im Anschluss verschließen wir die Flasche mit dem Schraubdeckel und schütteln die Flasche intermittierend für eine Dauer von etwa 10 Minuten. Eine längere Kontaktzeit ist zur Erzielung des gewünschten Ergebnisses nicht nötig und würde dazu führen, dass mehr unerwünschte Stoffe (z.B. Chlorophyll) gelöst werden. Wir stellen einen Auffangbehälter mit Haarsieb bereit und gießen die pflanzenmaterialhaltige Lösung durch das Sieb in den Becher (Abbildung 9).

Abbildung 9: Ausfiltern des genutzten Pflanzenmaterials

Abbildung 9: Ausfiltern des genutzten Pflanzenmaterials

An dieser Stelle ist es von zentraler Bedeutung, das Pflanzenmaterial wirklich kräftig auszudrücken (z.B. mittels eines Teelöffels) bzw. auszuwringen (z.B. mittels eines Teefilters) um die maximale Ausbeute zu erhalten und die Potenz der Tinktur zu steigern. Zu lange sollte dieser Arbeitsschritt nach Möglichkeit jedoch nicht dauern, da Ethanol flüchtig ist und recht schnell verdampft. Sind wir damit fertig, spülen wir kurz die Pipettenflasche aus, um übrige Pflanzenreste zu entfernen und füllen die Tinktur mittels des Trichters zurück in die Flasche (Abbildung 10).

Abbildung 10: Zurückfüllen der fertigen Tinktur

Abbildung 10: Zurückfüllen der fertigen Tinktur

6. Sollte daraufhin noch Platz in der Flasche sein, kann man an dieser Stelle mit geschmacks-modifizierenden Zusatzstoffen arbeiten. Dieses bietet sich auf Grund des Geschmacks der Tinktur an; dieser ist jedoch auch sonst zu ertragen. Ich habe in diesem Fall eine geringe Menge Likör 43 zugegeben, da ich meine Tropfen im Regelfall mit Milch einnehme. Zu Bedenken ist jedoch, dass wir natürlich die Tinktur damit verdünnen (d.h. die Potenz senken). Das fertige Ergebnis sollte dann in etwa so aussehen wie in Abbildung 11.

Abbildung 11: Fertiger Cannabisextrakt

Abbildung 11: Fertiger Cannabisextrakt

7. Mittels der Tropfpipette lässt sich von nun an eine beliebige Menge Tropfen jedem wässrigen Getränk beigeben, ich bevorzuge, wie gesagt, Milch auf Grund des guten Geschmacks und der zuverlässigen Wirkung. Wie auf Abbildung 12 zu sehen ist, mischt sich die Lösung gut mit der Milch; lediglich feine Schwebstoffe, die unser Haarsieb passiert haben, sind zu erkennen.

Abbildung 12: Tropfen in fettarmer Milch

Abbildung 12: Tropfen in fettarmer Milch

Zur Lagerung: Ich empfehle die Tropfen kühl, lichtgeschützt und trocken zu lagern. Bei mir stehen sie im Kühlschrank, die Homogenität der Lösung bleibt dabei weitestgehend erhalten und lässt sich andernfalls rasch durch Schütteln der Lösung wiederherstellen. Durch den hohen Alkoholanteil wird die Haltbarkeit zusätzlich erhöht.

Zur Dosierung: Die für die erwünschte Wirkung notwendigen Mengen variieren nach individueller Konstitution sowie Konsumerfahrung. Da ich als Cannabis-Patient einen Bedarf von etwa 1g am Tag habe und zudem ein Körpergewicht von 93kg vorweise, liegen die benötigten Dosen bei mir vergleichsweise hoch. Die teilweise im Internet berichteten Dosen von Tropfenzahlen im einstelligen Bereich bei der Verwendung ähnlicher Lösungen sind jedoch unrealistisch. Bei einer Konzentration von 5g in 50ml Auszugsmittel benötige ich etwa 110-120 Tropfen für ein zufriedenstellendes Ergebnis. Daraus ergibt sich eine Dosis von ungefähr 1,3 Tropfen pro Kilogramm Körpergewicht, für eine durchschnittliche 70 Kg schwere Person wären wir also bei gut 90 Tropfen für Konsumerfahrene; Konsumunerfahrene sollten bei etwa der Hälfte beginnen.

Abschließend sei gesagt, dass ich natürlich keinerlei Haftung für Selbstexperimente, Überdosierungen etc. übernehmen kann; mittel- bis langfristig dürfte es zumindest auf Basis der verwendeten Auszugslösung keinerlei unerwünschten Wirkungen geben. Für die Zukunft plane ich eine Testreihe mit Glycerol statt Ethanol als Alkohol (geeignet für Kinder, Alkoholiker..), dies sollte theoretisch auch funktionieren. Ich wünsche jedem experimentierfreudigen Patienten viel Spaß beim Ausprobieren!

Przepo

medizinische Cannabis-Migration innerhalb der U.S.A.

In den U.S.A. ist eine große Migrationsbewegung in Richtung der Staaten entstanden, die die Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erlauben, das berichtet die Zeitung The Gazette.

Dabei spielen sowohl das Alter sowie die kulurelle Herkunft der Patienten keine Rolle. Arme und Reiche Menschen, Eltern mit Ihren kranken Kindern, Muslime und konservative Christen verlassen Ihre Heimat, Ihre Familien, Ihre Freunde und geben Ihre Karrieren auf, um für sich und Ihre Kinder die notwendige Medizin zu bekommen, nachdem sie mit herkömmlichen Arzneimitteln keinen Erfolg hatten. Sie nennen sich selber „Marijuana Refugees“ und die meisten verschlägt es nach Colorado um das Cannabis-Öl zu bekommen, das den Anschein hat, medizinische Wunder bewirken zu können.
18 Familien sind bereits in den letzten Monaten nach Colorado gezogen und 14 weitere werden in kürze Folgen und das ist nur die Spitze des Eisbergs, wie Dr. Margarete Gedde, eine Pathologin aus Colorado Springs berichtet. Die Migrationsbewegung wurde ausgelöst, nachdem diese beeindruckende Geschichte zweier Kinder aus Colorado bekannt wurde.

Polizeikontrolle eines Cannabispatienten im FDP Wahlkampf

Der Höhepunkt einer tristen Wahlkampfveranstaltung der FDP mit Guido Westerwelle heute war vermutlich diese Personenkontrolle eines Cannabispatienten… Recht unspektakulär, und trotzdem das spannendste, was es heute auf dem Marktplatz in Hamm zu sehen gab 🙂 Man kann sich nicht immer aussuchen, wann und wo man als Patient seine Medizin einnimmt und wenn der Bundesaußenminister mal zu Besuch in der Stadt ist, möchte man es sich als politikinteressierter Mensch nicht nehmen lassen, diese Veranstaltung zu besuchen!

Geburtstag: 10 Jahre medizinisches Cannabis in den Niederlanden

geschrieben von mobo und veröffentlicht auf Kein Wietpas!

mobo im kh

mobo im Krankenbett nach Rückenoperation. Cannabis hilft auch ihm!

Seit mehr als 40 Jahren ermöglichen die niederländischen Coffeeshops die Versorgung der Bevölkerung mit Cannabis. Das Modell richtet sich vornehmlich an prokreative Konsumenten, aber natürlich ist es auch immer die bestmögliche Versorgungsquelle für Patienten gewesen, die so problemlos an Cannabis kommen konnten. Aber natürlich sind die Ansprüche für medizinische Konsumenten ein wenig anders als die von “Spaßkonsumenten”: Gleichbleibende Qualität und geringe Wirkstoffschwankungen sind bei einer Verwendung als Arzneimittel unabdingbar. Und so wurde in den Niederlanden im September 2003 kranken Menschen die Möglichkeit geschaffen, sich Cannabis ärztlich verschreiben zu lassen und eine standardisierte Qualität in der Apotheke erwerben zu können. Das medizinische Angebot wird von der Firma Bedrocan geschaffen, die mittlerweile vier verschiedene Sorten mit unterschiedlichen Wirkstoffzusammensetzungen anbieten.

Aktuell gibt es in den Niederlanden 2000 Patienten, die Cannabis ärztlich verschrieben konsumieren. Tendenz: Steigend! (zum Vergleich: In Deutschland gibt es etwas weniger als 200 Patienten mit Ausnahmegenehmigung) 2012 wurden in den Apotheken insgesamt 11.000 Einzelrezepte eingelöst, 2013 werden 13.000 erwartet. Gleichzeitig ist Bedrocan auch Exportweltmeister für medizinisches Cannabis: die markanten gelben Dosen werden in allen europäischen Ländern mit einem medizinischen Cannabisprogramm verkauft. In all diesen Ländern geht der Trend auch nach oben. Bedrocan hat oft Lieferschwierigkeiten und vergrößert ihre Produktion ständig. Natürlich läuft nicht alles problemlos, die Preise sind (wahrscheinlich auch aufgrund fehlender Konkurrenz) astronomisch hoch, weshalb viele Patienten lieber auf Schwarzmarktware zurückgreifen wollen oder müssen.

Aber der Weg ist ein Richtiger!

Mein Aufruf zur Hanfparade 2013

In der nächsten Folge der Drug Education Agency (DEA) gibts mich wieder in Farbe 😉 Ich hoffe wir sehen uns in Berlin! Übrigens würden sich die Veranstalter der Hanfparade auch über ein Promovideo von DIR freuen, also zeigt Gesicht und kämpft gemeinsam mit uns für eine Veränderung der derzeitigen Drogenpolitik!

Entschuldigung für diesen nicht sonderlich medizinischen Beitrag 😉

Cannabis als Medizin im Straßenverkehr

In der vergangenen Woche hatte ich die Möglichkeit, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über meinen Fall zu sprechen. Wir haben gemeinsam mal durchgesponnen, wie sich Cannabispatienten bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollten um nicht Gefahr zu laufen, ihren Führerschein abgeben zu müssen.

Grundsätzlich sollte man sich als Patient genau überlegen, ob man sich fahrtauglich fühlt oder nicht… Ein verantwortungsvolles Handeln den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gegenüber muss die höchste Priorität haben. Denn spätestens bei einem Unfall kann man sich nicht mehr darauf berufen, Cannabis als Medizin eingenommen zu haben! Aber es gibt auch Situationen im Straßenverkehr, in denen man als Cannabispatient ohne ein Fehlverhalten in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät!

Nachdem die Personalien aufgenommen wurden, kommt meistens die Frage nach Alkohol und Drogen und häufig wird verlangt, einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Das sollten alle Cannabiskonsumenten ablehnen, egal ob Patient oder nicht! Die Polizei nimmt auch Patienten direkt den Führerschein ab, wenn dieser Test positiv ausfällt, die lassen das lieber erst von einem Gericht überprüfen, bevor sie uns helfen bzw. weiterfahren lassen würden! Wenn man den Test ablehnt könnte es passieren, dass eine Blutprobe angeordnet wird, die dann auch meistens nicht mehr abzuwenden ist. Der Vorteil einer Blutprobe für Konsumenten ist, dass das Ergebnis in der Regel erst nach 6 Wochen vorliegt und man somit seinen Führerschein nicht sofort entzogen bekommt!

Es macht für Patienten  im Straßenverkehr meistens keinen Sinn, mit der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle zu argumentieren, denn wie schon gesagt lassen  Polizisten die Situation durch ihr fehlendes Wissen lieber vom Richter klären und auch den Arzt bei der Blutentnahme dürfte die Bescheinigung nicht wirklich interessieren, da er sowieso schon die Anordnung bekommen hat, Blut zu saugen. Bei Patienten dürfte das Testergebnis den Grenzwert für den Straßenverkehr deutlich übersteigen, daher gibts nach circa 6 Wochen einen Bußgeldbescheid ins Haus und gleichzeitig wird das Straßenverkehrsamt informiert. Gegen den Bußgeldbescheid muss man dann Widerspruch mit der Ausnahmegenehmigung als Begründung einlegen, dem dann auch stattgegeben werden sollte, aber dem Straßenverkehrsamt wird das vermutlich nicht genügen.

In so einem Fall werden sie von dem jeweiligen Patienten ein Gutachten verlangen, in dem die Fahrtauglichkeit unter Cannabiseinfluß bestätigt wird. Ich habe meine Fahrtauglichkeit sofort überprüfen lassen, als ich meine Ausnahmegenehmigung bekommen habe, daher kann ich ohne Angst meinen Führerschein zu verlieren ein Kraftfahrzeug führen. Allen anderen Cannabispatienten empfehle ich ebenfalls, schon im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen, denn wenn das Straßenverkehrsamt erstmal Kenntnis von der Medikamenteneinnahme hat, wird es auf ein Gutachten bestehen und man hätte dann die Unsicherheit und den Druck, diese „MPU“ bestehen zu müssen.

Ich könnte in so einem Fall direkt mein schon „bestandenes“ Gutachten vorzeigen, wobei der bürokratische Aufwand für mich bis dahin auch nicht zu unterschätzen wäre. Daher werde ich mich auch weiterhin möglichst unauffällig im Straßenverkehr verhalten und mir genau überlegen, ob ich mich fahrtauglich fühle oder doch besser das Auto stehenlasse!

Weitere Informationen zum Thema Cannabis als Medizin im Straßenverkehr findet Ihr auf der Seite der IACM

Atlantico Dortmund: Patientenfreundlich & Gemütlich

In Bonn haben vor gut 2 Wochen einige Patienten feststellen müssen, dass sie nicht überall willkommen sind, denn ein Restaurant in den Rheinauen hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht und diesen z.T. schwerkranken Menschen ein Hausverbot erteilt. Dies habe ich zum Anlass genommen, um heute eine weitere Location auf „Patientenfreundlichkeit“ zu testen und wurde positiv überrascht!

Heute war ich mit einem Kumpel unterwegs, der es eigentlich gar nicht gerne hat, mit Cannabis in der Öffentlichkeit in Verbindung gebracht zu werden. Er wollte auf keinen Fall in Hamm raus daher haben wir uns nach einigem Hin und Her fürs Atlantico in Dortmund entschieden! Ich mag den Biergarten dort, er ist von zwei Seiten mit Häusern umringt und die anderen beiden Seiten haben einen einfachen Sichtschutz zu den „Hinterhöfen“ dieser Häuser. Er ist zwar relativ klein aber die Tische stehen recht eng zusammen und so ziemlich jeder Platz war besetzt. Alles in Allem also ein recht auffälliger Platz um meine Medizin zu konsumieren!

Glücklicherweise hatten wir reserviert! Die Kellnerin begleitete uns zu einem kleinen Tisch mitten in diesem Biertgarten, der von einem riesiegen Sonnenschirm beschattet wurde und um eine Situation wie in Bonn zu vermeiden, wies ich sie direkt auf meine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle hin und fragte ob es okay wäre, meine Medizin im Biergarten zu konsumieren. Ohne einen ernsthaften Blick auf die Bescheinigung zu werfen, ging sie los um ihren Chef zu fragen und schon nach einer Minute kam sie mit einem Aschenbecher (aber ohne einen Kommentar) zurück! Kurz danach kam eine weitere Mitarbeiterin des Atlantico auf mich zu, die mir mitteilte, dass sie erst ihren Chef anrufen müsse und ich gab ihr etwas verwirrt meine Ausnahmegenehmigung mit. Auf dem Weg zur Theke fing ihre Kollegin – die uns zum Tisch begleitet hat – sie ab und ließ sich meine Ausnahmegenehmigung geben, die sie dann auf direktem Weg mit den Worten „Entschuldigung, ich habe das schon mit unserem Chef abgeklärt, es ist ok!“ zu mir zurückbrachte!

Ich habe heute Abend im Atlantico zweimal meine Medizin konsumiert und durch die Lage des Biergartens stand der süßliche Duft förmlich über allen Tischen, ohne sich großartig schnell zu verflüchtigen. 🙂 Dabei habe ich viele neugierige Blicke auf meinen leicht verschämt aber sichtlich amüsiert dreinblickenden Kumpel und mich gezogen, aber KEIN Gast hat sich beschwert, weder bei uns, noch bei einer/einem der Kellner/innen!

RESPEKT und ein riesengroßes DANKESCHÖN an das ganze Atlantico-Team samt seiner Gäste, viele Ärzte in Deutschland können dieses kleine bisschen Toleranz in Verbindung mit Menschlichkeit und Empathie gegenüber kranken Menschen traurigerweise nicht aufbringen, obwohl dieser Personenkreis es mit Sicherheit nötiger hätte als Ihr und es dort sogar im Studium gelehrt wird! Naja, es gibt Dinge die kann man nicht lernen, für alles andere gibt es die Mastercard. 😉

P.S. Falls ich in nächster Zeit dazu komme, werde ich öfter mal Testberichte über patientenfreundliche und -unfreundliche Locations schreiben! Ich werde auch mal im Selbsthilfenetzwerk-Cannabis-Medizin (SCM) nachfragen, welche Erfahrungen andere Patienten in Deutschland gemacht haben und wenn sich ein paar Informationen zusammentragen lassen, würde ich Diese hier im Blog und/oder auf der Seite des SCM zusammenfassen und veröffentlichen…

Mein Tag bei der Kundgebung „Menschenrechte von Cannabispatienten achten!“

Ich gehe davon aus und hoffe auch sehr, dass Ihr viele interessante Berichte zur gestrigen Kundgebung in Bonn lesen werdet, trotzdem und gerade deshalb möchte ich Euch den Tag aus meiner Sicht nicht vorenthalten.demo1

20. Juni 2013: Pünktlich um 8 Uhr ging es los, erst quer durch die Stadt, um Stefan Müller einzusammeln und dann weiter nach Werl und nach Arnsberg, bis der letzte Platz im Auto besetzt war. Ich hätte gut und gerne doppelt so viele Leute mitbringen können – Anfragen gab es genug – aber leider ließ sich kein zweites Fahrzeug, geschweige denn ein zweiter Fahrer finden. 😦 Gegen viertel nach Zehn waren wir dann (endlich) bei strahlendem Sonnenschein auf der Autobahn in Richtung Bonn, aber es dauerte nicht lange, bis sich der Himmel stark verdunkelte. Die ersten Regentropfen entwickelten sich zu einem riesigen Unwetter, es donnerte und blitze und als wir um viertel vor zwölf in Bonn angekommen waren, fielen zeitweise murmelgroße Hagelkörner vom Himmel! Es hat eine Stunde gedauert, bis der Regen nachließ und wir uns aus dem Auto wagten, obwohl der Weg vom Auto bis ins Trockene nur max. 10 m lang war.

Dr. Grotenhermen hatte mich gebeten, ihm am Hotel in einem Vorort von Bonn vor der Kundgebung zu helfen, daher war unsere erste Anlaufstelle nicht gleich der Robert Schumann Platz vor der Bundesopiumstelle. Am Hotel verlief alles ohne Komplikationen (dem Himmel sei dank :)) und so waren wir pünktlich ein paar Minuten vor Beginn der Kundgebung vor Ort. Leider hat das Unwetter wohl auch Teile des Bonner Hauptbahnhofs unter Wasser gesetzt bzw. den gesamten öffentlichen Nah- und Fernverkehr über weite Strecken lahmgelegt, was vielen Teilnehmern zum Verhängnis wurde und sie entweder erst sehr verspätet oder gar nicht anreisen konnten. Den Beileidsbekundungen nach zu urteilen, die ich bisher gelesen habe, gehe ich davon aus, dass die Veranstalter von ACM und SCM (mit großartiger Unterstützung des Cannabis Colonia e.V.) getrost die drei-bis vierfache Menge an Teilnehmern hätte erwarten dürfen, wenn das Wetter im Vorfeld der Demo mitgespielt hätte!

Nichts desto trotz war die Kundgebung ein wundervolles Ereignis bei dem das Wetter traumhaft war, aber zugleich macht es mich sehr nachdenklich, wenn ich das Leid anderer Patienten sehe. Mir geht es nicht gut und ich bin froh mit meiner Ausnahmegenehmigung Cannabis als Medizin nutzen zu können, aber im Vergleich zu vielen Patienten, die ich in Bonn kennenlernen demo3durfte, darf, will und werde ich mich nicht beklagen. Ganz im Gegenteil, ich bin dankbar und froh über mein Schicksal und fühle mich seit gestern bestärkt, alles in meiner Macht stehende (ist zwar nicht viel, aber immerhin etwas) dafür zu tun, dass viel mehr Menschen mit schweren Erkrankungen Cannabis als Medizin zugänglich gemacht wird. Obwohl gestern die Leiden der Cannabispatienten zum ersten Mal der Öffentlichkeit wirklich sichbar gemacht wurden, ist dies natürlich nur ein ganz kleiner Anteil von dem Leid, dass tatsächlich vorherrscht. Denn die Patienten, die Cannabis am nötigsten haben, konnten aus gesundheitlichen Gründen erst gar nicht an der Kundgebung teilnehmen oder aber sie wissen noch gar nicht, dass ihnen Cannabis als Therapiealternative zur Verfügung steht! Bisher habe ich „Stärke“ und „Leid“ immer als Gegensätze betrachtet, aber diese Kundgebung hat mich eines Besseren belehrt! In Bonn habe ich eine Gruppe von starken Menschen und beeindrucken Persönlichkeiten kennengelernt, die gemeinsam für eine wichtige und richtige Sache kämpfen, obwohl jeder Einzelne sein persönliches Schicksal zu tragen hat. Unter dem Motto „Sie ziehen uns aus bis auf das letzte Hemd“ haben alle Patienten deutlich gemacht, dass sich Stärke und Leid ergänzen, ja sogar, dass Schicksalsschläge Menschen erst stark machen und dies keine Gegensätze sein müssen!

Mein Highlight des Tages war allerdings im Anschluß an die Kundgebung, als wir uns mit gut 20 Leuten noch im „Rheingarten“ in den Rheinauen zum gemütlichen Beisammensitzendemo4 getroffen haben, obwohl ich das eigentliche Highlight des Highlight verpasst habe… Es gab wohl beschwerden bei diesem Gastronomiebetrieb, dass wir auf deren Terasse Cannabis konsumieren, daher ist kurz nachdem meine Beifahrer und ich den Rückweg angetreten haben, die Polizei dort eingetrudelt. Darauf folgte eine spontane Fortsetzung der Demo vom nachmittag, Festnahmen gab es keine. 🙂 Ich möchte hier niemandem einen Vorwurf machen, der Gastroberieb hatte nach mehrfachen Beschwerden warscheinlich keine andere Wahl und musste die Situation über die Polizei klären lassen und auch den Leuten die sich beschwert haben, kann ich das nicht verübeln, schließlich war das quasi der erste legale Flash-Smoke in Deutschland! 😉 Um 23 Uhr war ich nach einem langen, anstrengenden aber sehr schönen Tag wieder zuhause …

Hier gibts noch die Pressemitteilung der ACM zu der Kundgebung im Hanf Journal!

Erste Stellungnahme meiner Krankenkasse zur Übernahme der Kosten von medizinal-Cannabisblüten

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Vor zwei Wochen habe ich bei meiner Krankenkasse einen Antrag zur Kostenübernahme meiner medizinal-Cannabisblüten eingereicht, nachdem sich Herr Dr. Wiefelspütz (MdB SPD) in einem Telefonat mit meiner KK für mich stark gemacht hatte.
Heute hat die Krankenkasse mir geantwortet. Zu Beginn liest sich der Brief genauso wie der Ablehnungsbescheid zum Antrag über die Kostenübernahme von Dronabinol, den ich bereits im vergangenen Jahr gestellt habe. Dort hieß es genau wie heute, dass mein behandelnder Arzt mir meine Medizin auf einem Privatrezept ausgestellt habe und er eigenverantwortlich entscheiden könne, ob er mir ein Kassenrezept für Cannabis-Blüten ausstellt. Bei Dronabinol wäre das theoretisch noch möglich, bei Cannabis-Blüten ist das jedoch gänzlich ausgeschlossen, was auf eine große Unwissenheit meiner Krankenkasse bzw. der Sachbearbeiterin im Bezug auf das Thema schließen lässt.

Umso mehr hat es mich dann gewundert, dass im nächsten Satz kein „Es tut uns leid“ folgte, sondern es wurde mir bekundet, dass meiner KK mein Wohlergehen wichtig ist und sie im Ausnahmefall auch Therapien außerhalb der Reihe bezahlen würden! 🙂 Dafür wurden auf jeden Fall strenge Auflagen vorgegeben, deren Erfüllung durch einen Fragebogen an meinen Arzt Herrn Dr. Grotenhermen geklärt werden soll… Zufällig ist morgen Demo und ich sehe meinen Arzt, so dass ich ihn direkt darum bitten kann, die 17 Fragen (Bürokratie halt) zu beantworten und zurückzusenden. Die meisten dieser Fragen wurden zum Glück schon im Arztbericht zu meinem Antrag bei der Bundesopiumstelle beantwortet, daher bleibe ich weiterhin vorsichtig optimistisch hier bald Positives berichten zu können!