(un)nötige Bürokratie oder Schikane?

Heute habe ich zur Abwechslung mal wieder Post von der Führerscheinstelle Hamm bekommen. Eigentlich sind es schlechte Nachrichten, aber zumindest habe ich jetzt etwas schriftlich in der Hand, um die nächsten Schritte zu planen. Über mein weiteres Vorgehen möchte ich hier erstmal noch nicht zu viel verraten, daher veröffentliche ich den Brief der Führerscheinstelle nur ohne näher auf die Aussagen darin einzugehen…

 

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Falsches Spiel der Führerscheinstelle Hamm

Es ist unglaublich, dass die Führerscheinstelle in Hamm willkürlich medizinisch-psychologische Untersuchungen von unbescholtenen Bürgern verlangen kann, die sich im Straßenverkehr nie etwas haben zu schulden kommen lassen! Als Betroffener bekommt man ja normalerweise nicht mit, was so alles hinter den Kulissen geschieht, aber durch den Umstand, bereits einen Anwalt mit diesem Fall beautragt zu haben, konnte ich Hintergrundinformationen in Erfahrung bringen, die an Dreistigkeit und Frechheit kaum zu übertreffen sind.

Nachdem ich am 09.07.2014 ein positives MPU-Gutachten bei der Führerscheinstelle in Hamm vorgelegt habe, wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass es noch 2-3 Wochen dauern würde, bis mein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis endgültig bearbeitet wird. Ende Juli musste ich dann zum ersten Mal nachhaken und derselbe Sachbearbeiter vertröstete mich mit der Aussage, dass die Bearbeitung 2 weitere Wochen in Anspruch nehmen werde.

In der letzten Woche habe ich mich dann erneut bei der Führerscheinstelle in Hamm vorgestellt um den aktuellen Stand der Dinge zu erfragen. Man teilte mir mit, dass von Seiten der Führerscheinstelle noch ein paar Fagen offen wären, die meine Begutachtungsstelle erst noch beantworten müsse. Den vollständigen Bericht über dieses Gespäch findet ihr hier.

Gestern konnte ich dann endlich in Erfahrung bringen, dass die Führerscheinstelle in Hamm meine Begutachtungsstelle massiv versucht hat unter Druck zu setzen und ihr mitgeteilt hat, dass sie das Gutachten nicht anerkennen werde. Zum Glück arbeite ich – bis auf die Führerscheinstelle in Hamm und ein paar wenige andere Ausnahmen – ausschließlich mit kompetenten Menschen zusammen, die wissen was sie tun und so konnte sich die Begutachtungsstelle erfolgreich gegen die Behauptungen, Provokationen und Drohungen der Führerscheinstelle in Hamm zur Wehr setzen. Das Ergebnis dieses kleinen Zwists zergeht mir wie Butter auf der Zunge: der Sachbearbeiter der Führerscheinstelle musste kleinlaut bei der Untersuchungsstelle anrufen und sich für sein Fehlverhalten entschuldigen 😀

Ich bin gespannnt, wie es jetzt weitergeht! Je länger es dauert, bis sie sich bewegen, desto mehr Eigendynamik wird das Thema bekommen, das stelle ich jetzt schon immer wieder fest. Ich warte schon fast ein Jahr auf meinen Führerschein und wenn es der Sache dienlich ist, kann ich auch noch ein weiteres Jahr darauf verzichten. Ich werde keine Kosten und Mühen scheuen, der Führerscheinstelle zu zeigen, dass ihr Verhalten menschenverachtend ist!

Auf anraten meines Anwalts werde ich jetzt noch bis zum Ende dieser Woche auf eine Antwort der Führerscheinstelle warten, ab Montag wird er dann wieder aktiv!

P.S. nicht vergessen!

Jetzt unterzeichnen: hanf.to/medizinpetition Wir fordern:

  • Kostenerstattung für Behandlungen mit Cannabismedikamenten!
  • Einstellung von Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten!

Unser Ziel: Eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss, hierfür brauchen wir 50.000 Unterstützer bis zum 10.09.2014

Petent: Dr. med. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin

 

 

Führerscheinstellen dürfen bei ärztlich verodnetem Cannabis nur unter bestimmten Voraussetzungen eine MPU anordnen

Am 24.10.2013 fand bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in Bergisch Gladbach ein Expertengespräch zum Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr statt. Insgesamt waren ca. 20 Experten vor Ort, darunter Pathologen, Pharmakologen/Toxikologen, Ärzte, Wissenschaftler und Juristen. Auch Dr. Grotenhermen (Vorstand der IACM & Mitarbeiter des nova-Instituts) nahm als Experte an dieser Veranstaltung Teil und so konnte ich als einer seiner Helfer ebenfalls die Gespräche und Diskussionen miterleben.

geballte Expertenpower in der BAST

geballte Expertenpower in der BAST

Da ich mit Dr. Grotenhermen erst spät zur Grenzwertdiskussion dazugestoßen bin und es unter den Experten noch keine einhellige Meinung zu dem Thema gibt, möchte ich darauf auch gar nicht näher eingehen. Viel interessanter für die Leser dieses Blogs dürfte der Vortrag von Dr. Grotenhermen sein, denn er ist explizit auf die Problematik von Cannabispatienten im Straßenverkehr eingegangen. Bei dem Thema waren sich die Experten schnell einig, dass eine Straßenverkehrsbehörde sich gesetzeswidrig über den §24a Abs. 2 StVO hinwegsetzt, wenn sie bei Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle für medizinische Cannabisblüten eine MPU verlangt. Ausnahmen davon gelten nur, wenn es hinreichenden Verdacht gibt, dass ein Patient sein Medikament oder zusätzlich eine andere Substanz missbräuchlich verwendet. Das dürfte jedoch bei den meisten Patienten nicht der Fall sein.

Ein Experte betonte, dass es nicht sein kann, dass Ärzte aufgrund der Füherscheinproblematik nicht frei entscheiden können, welches Medikament sie verordnen können und welches nicht. Man kann davon ausgehen, dass ein Patient nach der Dosisfindung – die im Regelfall 6-8 Wochen andauert und in der ein Patient NICHT fahrtauglich ist – ganz normal ein Kraftfahrzeug ohne Sicherheitsbedenken führen kann und genau dafür wurde auch der Passus „Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen bestimmten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ im §24a Abs. 2 StVO ergänzt (damals aufgrund von Opiaten). Einen ausführlichen Artikel und Auszüge aus der Power Point Präsentation von Dr. Grotenhermen gibt es in den ACM-Informationen von heute.

Trotzdem ist das natürlich kein „Freifahrtschein“ für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinal-Cannabisblüten. Wir müssen uns unserer besonderen Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein und ggf. auch mal das Auto stehen lassen, wenn wir das Gefühl haben, es nicht sicher führen zu können. Denn eins steht fest: wenn ein Patient mit seinem Medikament im Straßenverkehr Ausfallerscheinungen zeigt oder gar in einen Unfall verwickelt ist, wird genauestens geprüft, ob es nicht mit der verordneten Substanz in Zusammenhang stehen kann!

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