DEA 36

Und hier ist sie: die neue Ausgabe der Drug Education Agency! Heute hat Markus Berger folgende Themen im Gepäck:

Amsterdam und die Schließung etlicher Coffeeshops
Hanfverband
Die Grüne Hilfe rät…
Studie zur Fahreignung von Cannabispatienten
der High Times Cannabis Cup

und vieles mehr!

klinische Studie zur Fahreignung von Cannabispatienten in Planung

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dr. med. F. Grotenhermen

Ein renommiertes Institut in Nordrhein-Westfalen möchte eine klinische Studie zur Fahreignung von Patienten, die Cannabis oder einzelne Cannabinoide therapeutisch verwenden, durchführen. Bevor die Studie in Angriff genommen werden soll, soll geklärt werden, ob eine ausreichend große Anzahl von Patienten bereit ist, an einer solchen Studie teilzunehmen.
Es gibt bereits Überlegungen zum Studiendesign, das beispielsweise Tests zur psychomotorischen Leistungsfähigkeit, wie sie auch bei einer MPU durchgeführt werden, beinhalten soll. Es handelt sich dabei aber erst um vorläufige Überlegungen.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Patienten, die Cannabisblüten, Sativex oder Dronabinol einnehmen und an unterschiedlichen Erkrankungen leiden, grundsätzlich bereit wären, an der Studie teilzunehmen. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung und auch einen kleinen Reisekostenzuschuss, der aber sicherlich nicht die Kosten für eine lange
Anreise kompensieren kann. Details können erst später bekannt gegeben werden, wenn das Studiendesign steht und die Studie offiziell beginnen soll.
Jeder und jede Interessierte möge sich bitte bei Dr. Franjo Grotenhermen unter info@cannabis-med.org melden.

Entgegen einhelliger Expertenmeinung entzieht Führerscheinstelle mir den Führerschein

Vor ein paar Tagen habe ich noch darüber berichtet, dass es von Führerscheinstellen rechtswidrig wäre, von einem Patienten eine MPU zu verlangen, der eine Ausnahmegenehmigung für medizinal-Cannabisblüten besitzt und bei dem kein Verdacht auf einen Missbrauch vorliegt. Leider ist das, was Führerscheinstellen machen nicht immer das, was sie auch dürfen und so hat mir die Führerscheinstelle in Hamm in dieser Woche den Führerschein entzogen, obwohl in der Begründung keine Verdacht des Missbrauchs von Cannabis geäußert wird. Das ganze steht im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle Mitte August, bei der mich die Polizei meine Fahrt hat weiter fortsetzen lassen, da sie (bis auf mein Medikament) keine Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hatten!

Auf Nachfrage wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ihm die Rechtslage zu diesem Thema nicht eindeutig genug erscheint und in Absprache mit der Juristin der Führerscheinstelle in Hamm angestrebt wird, ein Grundsatzurteil zu diesem Thema zu bewirken. Da ich keine andere Möglichkeit sehe, habe ich meinen Anwalt kontaktiert und werde in den nächsten Tagen Klage gegen dieses Vorgehen einreichen und den sofortigen Entzug meines Führerscheins anfechten! Wenn es da einer grundsätzlichen Entscheidung bedarf, werde ich mich dem stellen, denn ich habe mir im Gegensatz zur Führerscheinstelle nichts vorzuwerfen! Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich hier im Blog darüber berichten.

Führerscheinstellen dürfen bei ärztlich verodnetem Cannabis nur unter bestimmten Voraussetzungen eine MPU anordnen

Am 24.10.2013 fand bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in Bergisch Gladbach ein Expertengespräch zum Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr statt. Insgesamt waren ca. 20 Experten vor Ort, darunter Pathologen, Pharmakologen/Toxikologen, Ärzte, Wissenschaftler und Juristen. Auch Dr. Grotenhermen (Vorstand der IACM & Mitarbeiter des nova-Instituts) nahm als Experte an dieser Veranstaltung Teil und so konnte ich als einer seiner Helfer ebenfalls die Gespräche und Diskussionen miterleben.

geballte Expertenpower in der BAST

geballte Expertenpower in der BAST

Da ich mit Dr. Grotenhermen erst spät zur Grenzwertdiskussion dazugestoßen bin und es unter den Experten noch keine einhellige Meinung zu dem Thema gibt, möchte ich darauf auch gar nicht näher eingehen. Viel interessanter für die Leser dieses Blogs dürfte der Vortrag von Dr. Grotenhermen sein, denn er ist explizit auf die Problematik von Cannabispatienten im Straßenverkehr eingegangen. Bei dem Thema waren sich die Experten schnell einig, dass eine Straßenverkehrsbehörde sich gesetzeswidrig über den §24a Abs. 2 StVO hinwegsetzt, wenn sie bei Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle für medizinische Cannabisblüten eine MPU verlangt. Ausnahmen davon gelten nur, wenn es hinreichenden Verdacht gibt, dass ein Patient sein Medikament oder zusätzlich eine andere Substanz missbräuchlich verwendet. Das dürfte jedoch bei den meisten Patienten nicht der Fall sein.

Ein Experte betonte, dass es nicht sein kann, dass Ärzte aufgrund der Füherscheinproblematik nicht frei entscheiden können, welches Medikament sie verordnen können und welches nicht. Man kann davon ausgehen, dass ein Patient nach der Dosisfindung – die im Regelfall 6-8 Wochen andauert und in der ein Patient NICHT fahrtauglich ist – ganz normal ein Kraftfahrzeug ohne Sicherheitsbedenken führen kann und genau dafür wurde auch der Passus „Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen bestimmten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ im §24a Abs. 2 StVO ergänzt (damals aufgrund von Opiaten). Einen ausführlichen Artikel und Auszüge aus der Power Point Präsentation von Dr. Grotenhermen gibt es in den ACM-Informationen von heute.

Trotzdem ist das natürlich kein „Freifahrtschein“ für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinal-Cannabisblüten. Wir müssen uns unserer besonderen Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein und ggf. auch mal das Auto stehen lassen, wenn wir das Gefühl haben, es nicht sicher führen zu können. Denn eins steht fest: wenn ein Patient mit seinem Medikament im Straßenverkehr Ausfallerscheinungen zeigt oder gar in einen Unfall verwickelt ist, wird genauestens geprüft, ob es nicht mit der verordneten Substanz in Zusammenhang stehen kann!

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Gastbeitrag: Domian und medizinisches Cannabis

Zum wiederholten Male taucht er jetzt schon in diesem Blog auf und dafür bin ich Ihm natürlich sehr dankbar! Heute berichtet mobo von „Kein Wietpas!“ über Domian und wie er zum Thema „Cannabis in der Medizin“ steht.

Ich bin nicht nur Betreiber von „Kein Wietpas!“ und selbst Cannabiskonsument aus medizinischen Gründen, sondern ich bin auch noch ein riesiger Fan der 1Live Radiotalksendung „Domian“. Jürgen Domian (55) ist wohl der beste Ratgeber, den man sich in so ziemlich jeder Lebenslage vorstellen kann. Durch seine langjährige Radiosendung und wegen vieler Fernsehauftritte ist der bekennende Bi-sexuelle Träger des Bundesverdienstkreuzes eine moralische Instanz in Deutschland. Oder gar DIE moralische Instanz. Tausende von Menschen haben sich bereits in aller Öffentlichkeit einen Ratschlag für die verschiedensten Nöte geholt.

Domian hat in vielen Bereichen des Lebens eine sehr liberale Einstellung, die dafür sorgt, dass es häufiger vorkommt, dass man von den abstrusesten sexuellen Neigungen zuerst bei Domian gehört hat. Nur in Punkto Rauschmittel gibt sich das SPD-Mitglied oft stock konservativ. Wenn ein Anrufer irgendwo beiläufig Drogenkonsum erwähnt, wird der Moderator oft hellhörig und gibt dem Konsum die Schuld an dem jeweiligen Problem.

Auch Cannabiskonsum hat er stets kritisiert und rasselte dabei in der Regel die typischen Argumente der Prohibitionisten herunter. Natürlich hat er dabei immer im Hinterkopf, dass er eine gewisse Vorbildfunktion hat und möchte so auch verhindern, dass ihm eine Anstiftung zum Drogenkonsum vorgeworfen werden kann.

In all den Jahren, in denen ich jetzt Domian schon höre ist mir nie ein Statement zur medizinischen Verwendung von Cannabis aufgefallen, dabei ist er beinahe täglich mit Menschen konfrontiert, die zumindest mal Cannabis als Alternativmedizin für ihre Krankheit testen könnten. Doch jetzt hat er meines Wissens nach erstmalig in einer Sendung vom medizinischen Nutzen von Cannabis gesprochen und wollte entgegen seiner Gewohnheit dem Anrufer nicht sofort den Konsum ausreden. Regelmäßige Domian-Hörer dürften die Aussage auf jeden Fall bemerkenswert finden. Auch ist sie ein gutes Indiz, dass sich das Wissen um die Heilwirkung von Cannabis immer weiter verbreitet. Schön, dass es einen neuen Mitstreiter gibt!

Die Folge, um die es geht, könnt Ihr Euch hier anhören. Den Anrufer, um den es geht, hört man ab 45.50min. und die explizite Stelle beginnt ab 51.45min.