In der vergangenen Woche hatte ich die Möglichkeit, mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht über meinen Fall zu sprechen. Wir haben gemeinsam mal durchgesponnen, wie sich Cannabispatienten bei einer Verkehrskontrolle verhalten sollten um nicht Gefahr zu laufen, ihren Führerschein abgeben zu müssen.
Grundsätzlich sollte man sich als Patient genau überlegen, ob man sich fahrtauglich fühlt oder nicht… Ein verantwortungsvolles Handeln den anderen Teilnehmern im Straßenverkehr gegenüber muss die höchste Priorität haben. Denn spätestens bei einem Unfall kann man sich nicht mehr darauf berufen, Cannabis als Medizin eingenommen zu haben! Aber es gibt auch Situationen im Straßenverkehr, in denen man als Cannabispatient ohne ein Fehlverhalten in eine allgemeine Verkehrskontrolle gerät!
Nachdem die Personalien aufgenommen wurden, kommt meistens die Frage nach Alkohol und Drogen und häufig wird verlangt, einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Das sollten alle Cannabiskonsumenten ablehnen, egal ob Patient oder nicht! Die Polizei nimmt auch Patienten direkt den Führerschein ab, wenn dieser Test positiv ausfällt, die lassen das lieber erst von einem Gericht überprüfen, bevor sie uns helfen bzw. weiterfahren lassen würden! Wenn man den Test ablehnt könnte es passieren, dass eine Blutprobe angeordnet wird, die dann auch meistens nicht mehr abzuwenden ist. Der Vorteil einer Blutprobe für Konsumenten ist, dass das Ergebnis in der Regel erst nach 6 Wochen vorliegt und man somit seinen Führerschein nicht sofort entzogen bekommt!
Es macht für Patienten im Straßenverkehr meistens keinen Sinn, mit der Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle zu argumentieren, denn wie schon gesagt lassen Polizisten die Situation durch ihr fehlendes Wissen lieber vom Richter klären und auch den Arzt bei der Blutentnahme dürfte die Bescheinigung nicht wirklich interessieren, da er sowieso schon die Anordnung bekommen hat, Blut zu saugen. Bei Patienten dürfte das Testergebnis den Grenzwert für den Straßenverkehr deutlich übersteigen, daher gibts nach circa 6 Wochen einen Bußgeldbescheid ins Haus und gleichzeitig wird das Straßenverkehrsamt informiert. Gegen den Bußgeldbescheid muss man dann Widerspruch mit der Ausnahmegenehmigung als Begründung einlegen, dem dann auch stattgegeben werden sollte, aber dem Straßenverkehrsamt wird das vermutlich nicht genügen.
In so einem Fall werden sie von dem jeweiligen Patienten ein Gutachten verlangen, in dem die Fahrtauglichkeit unter Cannabiseinfluß bestätigt wird. Ich habe meine Fahrtauglichkeit sofort überprüfen lassen, als ich meine Ausnahmegenehmigung bekommen habe, daher kann ich ohne Angst meinen Führerschein zu verlieren ein Kraftfahrzeug führen. Allen anderen Cannabispatienten empfehle ich ebenfalls, schon im Vorfeld ein Gutachten erstellen zu lassen, denn wenn das Straßenverkehrsamt erstmal Kenntnis von der Medikamenteneinnahme hat, wird es auf ein Gutachten bestehen und man hätte dann die Unsicherheit und den Druck, diese „MPU“ bestehen zu müssen.
Ich könnte in so einem Fall direkt mein schon „bestandenes“ Gutachten vorzeigen, wobei der bürokratische Aufwand für mich bis dahin auch nicht zu unterschätzen wäre. Daher werde ich mich auch weiterhin möglichst unauffällig im Straßenverkehr verhalten und mir genau überlegen, ob ich mich fahrtauglich fühle oder doch besser das Auto stehenlasse!
Weitere Informationen zum Thema Cannabis als Medizin im Straßenverkehr findet Ihr auf der Seite der IACM