Landesarbeitsgericht urteilt: Umschulung auch für Cannabispatienten

deutsche Rentenversicherung verliert Prozess gegen einen Cannabispatienten vor dem Landesarbeitsgericht

Heute fand der Prozess eines Cannabispatienten vor dem Landesarbeitsgericht statt. Der Patient hatte geklagt, weil seine Umschulung zum Industriekaufmann ohne ersichtlichen Grund abgebrochen und sein daraufhin folgender Widerspruch abgelehnt wurde.

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LAG Hamm

Das Gericht urteilte heute, dass der Patient weiterhin einen Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben durch die deutsche Rentenversicherung habe, auch wenn die Umschulung nicht im Berufsförderungswerk in Hamm durchgeführt werden kann. Das Berufsförderungswerk Hamm hatte zuvor von seinem Hausrecht gebrauch gemacht und den Patienten aufgrund der medikamentösen Einnahme von Cannabis nicht weiter ausbilden wollen. Mit dem heute gefällten Urteil im Rücken will der Patient zivilrechtlich gegen diesen Ausschluss durch das Berufsförderungswerk vorgehen und lässt von seinem Anwalt eine Klage auf Schadensersatz prüfen. Gleichzeitig sucht der Patient jetzt einen Ausbildungsplatz zum Industriekaufmann, damit er seine Umschulung möglichst schnell fortsetzen kann.

2 Gedanken zu “Landesarbeitsgericht urteilt: Umschulung auch für Cannabispatienten

  1. Pingback: LAG Hamm: Umschulung von Cannabis-Patienten muss fortgesetzt werden - Psychotropicon - Das Online-Magazin für Psychonauten

  2. Hallo, hab gestern über den Fall in alten „Grow“ gelesen. Freut mich, dass es letztendlich so ausgegangen ist. Da ich das BfW Hamm selbst erleben durfte, kann ich mir vorstellen, was da abging.
    Ich hoffe, der Rest des Verfahrens ist auch zufriedenstellend abgelaufen.
    Viele Grüße aus der Nähe 😉

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