Vielen Dank!

… an Alle, die mich derzeit mit Worten und Taten so herzlich unterstützen. Sei es hier im Blog, auf Facebook, oder im richtigen Leben, Ihr seid die Besten! Dank Euch weiß ich, dass ich das richtige tue. Auch wenn nicht immer alles so läuft, wie ich es mir vorstelle helft Ihr mir meinen Weg weiterzugehen und für eine wichtige Sache zu kämpfen.

Ich habe ja bereits im November berichtet, dass mir der Führerschein aufgrund meiner medizinischen Cannabiseinnahme entzogen wurde und ich dagegen vorgehen wolle. Das habe ich natürlich auch getan, musste die Klage allerdings zurückziehen. Der westfälische Anzeiger ist in diesem Fall auch auf mich aufmerksam geworden und hat dem Thema am 19. März fast eine ganze Seite gewidmet.

Im weiteren Verlauf wurde ich wie erwartet von der Führerscheinstelle in Hamm bei dem Antrag zur Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis dazu aufgefordert, mich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, was ich dann gestern auch getan habe. Sowohl Arzt als auch Psychologe haben mir schon mündlich das OK zum Führen von Kraftfahrzeugen gegeben, müssen jetzt aber noch auf das Laborergebnis von Haaren und Urin warten. Ich kann Euch hier aber schonmal versichern, dass ich weder im letzten halben Jahr (6 cm Haarlänge) noch irgendwann zuvor andere Substanzen außer Cannabis, die die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten, illegal eingenommen oder missbräuchlich genutzt habe, von daher bin ich zuversichtlich, dass auch die Laborergebnisse positiv für mich ausfallen werden. Ich hoffe, dass mein Gutachten in spätestens 4-6 Wochen vorliegt und ich es dann bei der Führerscheinstelle vorlegen kann!

Eine weitere Baustelle, an der ich gerade intensiv arbeite, ist meine Umschulung, aber da hat die grow! den aktuellen Stand der Dinge schon ganz gut zusammengefasst, sodass ich dem nichts hinzufügen kann, außer nem kleinen Seitenhieb: Durchquert da gerade ein Paddelboot einen riesigen Ozean? Ach nee, ist nur ne kleine Pfütze! In diesem Sinne, kämpft für Euer Recht und lasst Euch nicht unterkriegen!

Nachtrag: Mein erster Fernsehauftritt

Obwohl hier nur sehr unregelmäßig Artikel erscheinen, bin ich erstaunt, wie viele Besucher sich jeden Tag hierher verirren. Vielen Dank dafür!!! 🙂 Hinter den Kulissen geschieht bei mir im Moment mehr, als ich veröffentlichen kann und so langsam versuche ich mal das Ganze etwas aufzuarbeiten.

Beginnen möchte ich mit der Berichterstattung des WDR vom 22.02.2014 zum Thema „Cannabis als Medizin“ mit Stefan von Grow NRW, Dr. Franjo Grotenhermen und meiner Wenigkeit als Protagonisten! Der Apotheker im Studiogespräch macht fachlich zwar nicht den sichersten Eindruck, aber im Großen und Ganzen ein sehr gelungener Beitrag des WDR in der Lokalzeit Dortmund!

CBD Öl: eine legale Alternative zum medizinischen Marihuana?

In den USA geht die Debatte um die Legalisierung von Marihuana ständig weiter. Während in einigen Bundesstaaten wie Colorado und Washington in den letzten Jahren der Konsum und Besitz von Cannabis gänzlich legalisiert wurde, sind andere Staaten – wie etwa Kalifornien – bislang nur auf den verschreibungspflichtigen medizinischen Konsum beschränkt, doch auch dieser ist nicht ohne Kontroversen. In Europa wartet man gespannt, wie die Entwicklung auf der anderen Seite des Atlantiks weitergeht. Eine neue Hoffnung bahnt sich vor allem für diejenigen an, die bisher auf pflanzliche Produkte für ihr Leid verzichten mussten: das CBD Öl.

In San Diego produziert und verkauft ein Unternehmen bereits die legale Alternative zum medizinischen Marihuana. HempMedPX sind nicht die ersten, die sich mit Ölen auseinandersetzen, die reichhaltig an Cannabidiol (CBD) sind. Dieser Wirkstoff verhält sich anders als THC; es gibt keinen “High” Effekt. Vielmehr haben Studien belegen können, dass CBD gut vom Körper aufgenommen werden kann und für den Konsumenten sicher ist. Die Cannabinoide in der Hanf-Pflanze – darunter das CBD und das THC – verhalten sich anti-proportional zueinander. Das bedeutet: je mehr THC (welches sich psychoaktiv auf das Gemüt auswirkt) enthalten ist, desto weniger CBD (welches sediert und beruhigt).

Das Cannabidiol ist schwach psychoaktiv, stammt auch aus der weiblichen Hanfpflanze (Cannabis sativa / indica) und wirkt entzündungshemmend, angstlösend und ist gut gegen Übelkeit, weshalb wie beim typischen medizinischen Marihuana vor allem Krebskranke auf eine sanfte Therapie durch das Öl hoffen. CBD wird in Deutschland bereits bei Epileptikern und bei multipler Sklerose eingesetzt. Es gibt ein Medikament – Nabiximols – in welchem CBD sogar der Hauptbestandteil ist. Natürlich ist diese Medizin verschreibungspflichtig.

Trotzdem kann man sich das CBD Öl auch in Deutschland bestellen. Weil der THC-Gehalt des Produktes so gering ist, dass es nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und das CBD nicht unter Beschränkungen liegt, können Anbieter aus ganz Europa ihre Öle auch nach Deutschland verschicken (auch, wenn es in Deutschland selbst nicht produziert werden darf). Das könnte für viele eine medizinische Entlastung darstellen. Denn die Wirkstoffe, die kranken Menschen in Kalifornien beim Rauchen oder Konsumieren von Cannabis bereits heute helfen, sind auch im Öl enthalten… Ganz ohne das kontroverse High.

Ein aufmerksamer Leser dieses Blogs hat mich gerade darüber aufgeklärt, dass die Rechtslage für CBD Öl in Deutschland doch nicht so eindeutig ist, wie in diesem Artikel beschrieben wurde. Falls Ihr CBD Öl als Alternative nutzen möchtet, informiert Euch bitte genau über die Rechtslage in Eurem Land!

(gesponsorter Artikel)

Cannabis ist keine „Alternativmedizin“!

von Stefan Müller

Rembrandt: Der Quacksalber

Homöopathie, Bachblüten und Ähnliches sind Humbug. Ich weiß, manch einen wird diese Aussage schockieren, aber in noch keiner einzigen medizinischen Studie konnte die Wirksamkeit dieser wirkstofflosen „Medikamente“ nachgewiesen werden.

Trotzdem ist der Markt für Zuckerkügelchen und Co. gigantisch, auch weil die Apotheken (die natürlich kräftig mitverdienen) und sogar manche Ärzte schön mithelfen.

Diese „Alternativmedizin“ wird dann als Gegenmodell zur „Schulmedizin“ verwendet und genau dort ist der Denkfehler! Es gibt keine „Schulmedizin“ und es gibt keine „Alternativmedizin“. Diese Begrifflichkeit sind ausschliesslich umgangssprachlicher Natur. Es gibt lediglich wirksame und wirkungslose Medizin.

Trotzdem gibt es aber eine beachtliche Zahl an Menschen, die auf die Wirkung von Homöopathie und Co. schwören und deshalb vehement deren Existenzberechtigung verteidigen. Dabei beruht deren Wirkung ausschließlich auf dem Placeboeffekt. Placebos haben eine Existenzberichtigung. Oftmals ist deren Einsatz eine gute Alternative für behandelte Ärzte um die Selbstheilungskräfte zu aktivieren, ohne dabei auf Medikamente zurückzugreifen, die den Organismus zu sehr schädigen und dabei den Krankheitsverlauf nur unwesentlich verbessern.

Oft wird als Gegenargument entgegnet, dass es ja sehr wohl einige Krankenkassen, die die Kosten der „Alternativmedizin“ übernehmen. Warum sollten die das denn bei wirkungslosen Medikamenten tun? Die Antwort ist ganz einfach: Die Kassen freuen sich über diese Kunden! Sie sind in der Regel 20-40 Jahre alt, in der Regel also noch nicht zu häufig in teurer medizinischer Behandlung. Sie verzichten gerne auf „schulmedizinische“ Medikamente zu Gunsten von „Alternativmedizin“. Das macht sie zu sehr günstigen Kunden, denen man nur ab und zu ein paar Zuckerkügelchen bezahlen muss um sie glücklich zu machen. Aus wirtschaftlicher Sicht also vollkommen nachvollziehbar. Aus moralischer Sicht aber mitnichten. Dadurch wird ein Irrglaube gefestigt, es wird das Vertrauen in die Wissenschaft geschmälert und es werden höchst zweifelhafte Geschäftspraktiken unterstützt. Meiner Meinung nach ist es äusserst unmoralisch, an Placebos viel Geld zu verdienen.

Zu guter Letzt ist es dann noch eine Verhöhnung für alle Cannabispatienten, denen die Kostenerstattung ihrer wirksamen Medizin verwehrt wird und sie aus eigener Tasche übernehmen müssen.

Man sollte es einmal explizit sagen: Cannabis ist keine „Alternativmedizin“! Cannabis ist eine sehr gut erforschte Heilpflanze, deren Wirkung umumstritten und wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Dämonisierung ist ausschliesslich politischer Natur und hat nichts mit einem Grabenkampf zwischen „Schulmedizinern“ und „Alternativmedizinern“ zu tun.

Das, was landläufig „Schulmedizin“ genannt wird, macht auch keinen Unterschied zwischen synthetisches und natürlichen Medikamenten. Die Wissenschaft versucht lediglich aus den Wirkstoffen der Natur eine standardisierte Essenz zu gewinnen und Produktionsprozesse zu etablieren. Und ja, auch Geld zu verdienen. Aber eben nicht mit „Hokuspokuspräparaten“ sondern mit Medikamenten mit einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Wirksamkeit und Effizienz.

Daher mein Aufruf: Verzichtet auf die Verwendung der Begriffe „Schulmedizin“ und „Alternativmedizin“! Hört auf mit dem Irrglauben, dass Cannabis eine Alternative zur „regulären Pharmazie“ ist. Cannabis ist oft eine Alternative für andere wirksame Medikamente.

Cannabis ist ein Medikament wie viele andere. Oft sehr Wirksam und dabei relativ Nebenwirkungsarm. Daher sollte man es nicht in die selbe Kategorie stecken wie Homöopathie, Bachblüten und Co.

Antenne Unna berichtet über Cannabis als Medizin

Heute kam ein Bericht über Cannabis als Medizin auf Antenne Unna. Auch ich wurde dafür interviewt, wusste allerdings im Vorfeld nicht, wann der Beitrag erscheint. Leider ist der Bericht nicht in der Audiothek von Antenne Unna zu finden, daher fehlen hier die An- und Abmoderationen, aber zumindest könnt Ihr Euch die Beiträge nochmal anhören.

 

mit freundlicher Genehmigung von Antenne Unna

 

P.S.: Frau Horschler hätte mit mehr Feedback gerechnet, falls Ihr zu dem Thema was loswerden möchtet, könnt Ihr den Beitrag auf der Facebookseite von Antenne Unna gerne kommentieren, ich würde mich freuen 🙂

Antrag auf Einzelfallentscheid für den Eigenanbau von Cannabis

Heute erreichte mich der Antrag eines Patienten auf Eigenanbau, den er kürzlich der Bundesopiumstelle hat zukommen lassen. Es wirkt auf den ersten Blick dreist, dass er der Bundesopiumstelle schreibt, seine Medizin bereits vor der Genehmigung des Antrags selber anzubauen, allerdings hat er in Anbetracht der Tatsache, dass seine Medizin schon seit Mitte Dezember nicht mehr in der Apotheke verfügbar ist, wohl kaum eine andere Wahl. In diesem Fall gilt meines Erachtens nach der medizinische Notstand und ich bin schon auf die Reaktion der Bundesopiumstelle gespannt. Hier jetzt aber erstmal der Antrag in Textform:

durch die erteilte Sondergenehmigung für Medizinal-Cannabisblüten nach §3 Abs. 2 BtMG kann ich diese in der Apotheke beziehen, es hilft mir gut, ist allerdings sehr teuer und kann mir seit dem 19.12.2013 nicht mehr geliefert werden.

Dies gefährdet das Behandlungsziel und würde die Gesundheitsverbesserung wieder zunichtemachen, deshalb unterstützt mein Arzt ausdrücklich diesen Antrag.

Deshalb beantrage ich,  (…) gemäß §3 Absatz 2 BtMG,

1. die Erlaubnis, Cannabis anzubauen sowie ohne damit Handel zu treiben Cannabis einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des §5 BtMG erfüllen zu müssen,

2. die Erlaubnis, Hanfsamen, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einzuführen, zu erwerben und zu besitzen, ohne die Auflagen des §5 BtMG erfüllen zu müssen.

Ich bin unter anderem an chronischen Schmerzen erkrankt.

Da ich ständig mit den Symptomen zu kämpfen habe und meine Medizin bis mindestens Ende Januar nicht verfügbar zu sein scheint sehe ich keinen anderen Ausweg diese Samen nicht einzupflanzen und habe damit am 23.12.2013 begonnen. Ich habe mich aus rechtlichen Gründen nie getraut diesen Weg zu beschreiten um weitere Strafverfolgungen auszuschließen.

Beantragte Menge und Bearbeitung

Der voraussichtliche Jahresbedarf an getrockneten Cannabisblüten (bei einem niedrigeren THC-Gehalt und hohen Cannabidiol-Gehalt) beträgt ca. 1kg/Jahr (getrocknet). Dies ergibt sich aus einem vermuteten Tagesbedarf von etwa 2,7 g/Tag getrocknetem Cannabiskraut, der nach Angaben meiner bisherigen Dosis angepasst ist. Ich werde meinen Anbau an Pflanzen bzw. Stecklingen so ausrichten, dass dieser Bedarf voraussichtlich gedeckt wird.

Sollte ein niedrigerer Bedarf vorliegen, werde ich das BfArM entsprechend informieren. Sollte ein höherer Bedarf vorliegen, so werde ich das BfArM ebenfalls informieren und um eine Erlaubnis zur Verwendung einer größeren Menge bitten. Erfahrungsgemäß ist eine genaue Aussage über den zu erwartenden Jahresbedarf ein bis zwei Monate nach Beginn der Therapie möglich.

Für den Fall, dass Sie mir den Anbau gestatten, beantrage ich hinsichtlich Menge und Bearbeitung folgendes: Der voraussichtliche Jahresbedarf bleibt gleich. Ich beabsichtige, dreimal jährlich zu ernten. Bei der Ernte sollen die Pflanzen an ihrem Stamm über dem Boden abgeschnitten werden. Danach sollen sie kopfüber aufgehängt und bei Zimmertemperatur 10 Tage in einem abgeschlossenen Raum mit geringer Luftfeuchtigkeit getrocknet werden. Zur Therapie sollen die Blüten der weiblichen Pflanzen verwendet werden. Die männlichen Pflanzen und die restlichen Teile der weiblichen Pflanzen sollen nach der Ernte zerkleinert und dann vorkompostiert werden um jegliche Missbrauchsmöglichkeiten Dritter auszuschließen, danach werden sie mit anderen Haushaltsabfällen vermischt und im Bioabfall entsorgt. Eine weitere Bearbeitung des Pflanzenmaterials ist nicht geplant.

Bestimmung des Wirkstoffgehaltes

Der Samen beinhaltet die Angaben des Herstellers. Diese möchte ich genau so angeben. Desweiteren werden auch andere Samen eingesetzt. Deren Wirkstoffgehalt ungefähr angegeben werden, wie der Hersteller es angibt. Ich habe zurzeit noch keine Rechtsmedizin die das genau prüft, aber die Heidelberger sind zwecks diesem Thema an weiteren Studien interessiert.

Bezugsquelle von Cannabissamen

Ich beabsichtige folgenden Sorten von Cannabissamen der Sorten Orange Bud, Amnesia Haze, Jack Herer und andere verschiedene Sorten zu beziehen, diese haben eine stabile Genetik und ein weitgehend gleichbleibenden Wirkstoffgehalt. Aus dieser Auswahl der medizinisch erfolgversprechenden Sorten soll dann die für mich persönlich medizinisch geeignetsten ein bis zwei Sorten weiterhin genutzt werden. Über Mutterpflanzen und Stecklingen davon kann ein ausreichend gleichbleibendes Cannabinoid-Wirkstoffspektrum zur Sicherstellung der Therapieziele gewährleistet werden.

Beschreibung der Örtlichkeiten für den Anbau

Der Anbau soll in meiner, von mir und meiner Lebensgefährtin genutzten Wohnung in einem separaten, absperrbaren Raum erfolgen. Dieser Raum ist ca. 5 qm groß, die gesamte Anbaufläche (inklusive separater Abteilungen für Mutterpflanzen, Stecklinge, Wuchs-,  Blüte- und Trockenbereich) soll insgesamt ca. 1,5 qm groß sein. Der Anbau soll auf folgende Weise durchgeführt werden: aus Samen und Stecklingen in Erd- bzw. Hydrokultur. Eine Geruchsbelästigung oder anderweitige Beeinträchtigung anderer Mieter im Haus werde ich durch Maßnahmen wie die Nutzung eines Aktivkohlefilters von vorne herein vorbeugen und kann ausgeschlossen werden. Auch der Ventilator wird zwecks Geräuschen zusätzlich gedämmt.

Sicherungsmaßnahmen zur Aufbewahrung

Das BfArM verlangt von den Antragstellern umfangreiche Sicherungsmaßnahmen beim Anbau und bei der Aufbewahrung von Cannabis. Dies widerspricht dem Geist des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2005, das festgestellt hat, dass bei Cannabis am ehesten eine Erlaubnis zum Anbau erfolgen sollte. Das Bundesverwaltungsgericht hat vermutlich am ehesten daran gedacht, dass die Räumlichkeiten, in denen Cannabis angebaut und aufbewahrt wird, abschließbar sind. Dies ist in meiner mit meiner Lebensgefährtin bewohnten Wohnung der Fall. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

Nachweis über die erforderliche Sachkenntnis

Ich besitze keine Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis.

Das notwendige theoretische Fachwissen speziell zur  Cannabispflanze werde ich mir aus Büchern aneignen oder aus dem Internet recherchieren.

Medizinische Nutzen-/Risikoabwägung, Dosierung und Anwendung

Ein Gutachten meines behandelnden Arztes Dr. med. Franjo Grotenhermen, zur allgemeinen und speziellen Nutzen-/Risikoabwägung ist in dem Antrag vor ca. einem Jahr, der per Referenz Bestandteil dieses Antrages ist, enthalten. Die Wirkstoffe der Cannabisblüten werden mithilfe eines Vaporisators verdampft und so aufgenommen oder im Essen mit bei gemischt (z. B. Plätzchen)

Da ich mich im medizinischen Notstand befinde, baue ich bereits seit dem 23.12.2013 wie oben beschrieben meine eigene Medizin an, daher bitte ich Sie, schnell über diesen Antrag zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Breaking Bad – oder: Wie nutzt ein Cannabispatient seinen Masterabschluss in Biologie im Alltag?

Gestern hat mir ein treuer Leser dieses Blogs einen Gastbeitrag zukommen lassen, den ich sehr interessant finde und Euch keinesfalls vorenthalten möchte. Ich muss dazu sagen, dass der Verfasser des Artikels Cannabispatient ist und eine Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle besitzt und diesen Text speziell für andere Cannabispatienten mit Ausnahmegenehmigung geschrieben hat. Vielen Dank Przepo!
Für alle anderen Leser dieses Blogs gilt: NICHT NACHMACHEN!!! Bitte beachtet die Gesetze in Eurem Land!

Als Cannabispatient bin ich nun bereits seit längerem auf der Suche nach einer geeigneten Konsumform für all jene, die ihren Cannabis weder rauchen noch verdampfen möchten oder können. Daher landete ich zwangsläufig bei der enteralen (d.h. oralen) Aufnahme meines Medikamentes (Konzepte zur intravenösen oder rektalen Applikation habe ich verworfen). Da jedoch sowohl Dosierbarkeit wie auch Wirkungsgrad z.B. beim Backen deutlich schlechter sind als bei inhalativer Aufnahme von Cannabinoiden kam mir (inspiriert von einem ähnlichen Fertigprodukt) die Idee, Tetrahydrocannabinol sowie andere Cannabinoide mit einem alkoholischen Kaltauszug wasserlöslich und damit trinkbar zu machen.

<strong>Abbildung 1</strong>: Notwendige Materialien

Abbildung 1: Notwendige Materialien

Bei diesem Artikel handelt es sich um eine Anleitung zur Durchführung eines solchen Kaltauszuges; diese wurde von mir bereits einige Male erprobt bzw. im Hinblick auf die Zusammensetzung verbessert. Der Wirkungsgrad der Tinktur ist sehr hoch, in Vergleichsreihen mit dem (sehr teuren) Fertigprodukt ist die Wirkung etwas stärker, zudem ist der Geschmack deutlich besser. Ich werde versuchen, nicht nur eine Anleitung im Sinne eines „Kochrezeptes“ zu geben, sondern auch die zugrunde liegenden Wirkmechanismen und pharmakokinetischen Prozesse für den interessierten Laien zu erläutern.

Die Vor- und Nachteile der oralen Aufnahme sind bereits an anderer Stelle vielfach diskutiert worden, meines Erachtens eignet sich die enterale Cannabisaufnahme vor allem für Personen, die auf die medizinische Wirkung über einen längeren Zeitraum angewiesen sind. Zudem unterscheidet sich der Charakter der pharmakologischen Wirkung von der entsprechenden Wirkung bei inhalativer Zufuhr von Cannabinoiden.

Um zu beginnen brauchen wir (siehe Abbildung 1):

• 5g Cannabis (hier Bedrocan), je hochwertiger die Qualität des Ausgangsmaterials, desto höher die Ergebnisqualität.
• Reinen Ethylalkohol (Ethanol, C2H5OH), unvergällt. Diesen bekommt man z.B. in der Apotheke. Lasst euch nicht vom Apotheker die Brandweinsteuer in Rechnung stellen, diese zahlt der Apotheker selbst ebenfalls nicht. Eine gute Alternative ist PrimaSprit 96%. Kostenpunkt: ca. 5€.
• Sojalecithin. Dieses ist ebenfalls in der Apotheke zu bestellen. Kostenpunkt: ca. 8-10€
• Polysorbat 80. Wieder in der Apotheke oder im Internet zu bestellen. Kostenpunkt: ca. 5 €
• Sesamöl. Alternativ gehen auch andere Öle mit geringem Eigengeschmack. Ich greife auf Sesamöl zurück, da dieses sowohl in einem Fertigprodukt namens Lecithol wie auch in Marinol als Trägersubstanz für THC genutzt wird.
• Eine Auflaufform sowie einen Backofen
• Eine Feinwaage
• Eine Mühle, um den Cannabis zu zerkleinern
• Einen Auffangbehälter mit Haarsieb
• Eine leere Pipettenflasche mit Schraubverschluss

<strong>Abbildung 2</strong>: E 322 & E 433

Abbildung 2: E 322 & E 433

Die Zusammensetzung des Extrakts begründet sich wie folgt: THC sowie andere Cannabinoide sind kaum löslich in Wasser, dafür aber teillöslich in Alkoholen sowie gut löslich in Fetten. Mittels des Alkohols und des Sesamöls lassen sich daher Cannabinoide aus dem Pflanzenmaterial lösen und binden. Da Öl und Alkohol sich jedoch kaum mischen lassen und um die Stabilität der Lösung zu erhöhen sowie die pharmakokinetischen Eigenschaften zu verbessern benötigen wir einige Zusätze. Dies ist zum einen Lecithin, ein grenzflächenaktiver Emulgator der uns die Erstellung einer Emulsion aus Öl und Ethanol ermöglicht und diese stabil hält. Zusätzlich erlaubt diese Emulsion eine erleichterte Aufnahme der Wirkstoffe durch die Darmschleimhäute. Lecithin ist ein zugelassener Lebensmittelzusatzstoff (E322). Zusätzlich verwenden wir Polysorbat 80, einen weiteren Emulgator, der die Stabilität der Lösung erhöht sowie die Bioverfügbarkeit verbessert. Polysorbat 80 wird als Arzneimittelzusatzstoff oftmals genutzt, da es die Permeabilität der Blut-Hirn-Schranke für bestimmte Substanzen erhöht, sprich der Wirkstoff gelangt einfacher ins Nervensystem. Bei Polysorbat 80 handelt es sich ebenfalls um einen zugelassenen Lebensmittelzusatzstoff (E433).

1. Haben wir alle Materialien zusammen kann die Herstellung der Tinktur beginnen. Dazu stellen wir zunächst die Grundlösung aus den vorhandenen Materialien her.

Abbildung 3: fertige Trägerlösung

Abbildung 3: fertige Trägerlösung

Zunächst werden 3g Lecithin in 25ml Ethanol gegeben und durch rühren gelöst. Wir rühren dabei so lange, bis keine weitere Homogenisierung der Lösung festzustellen ist. Anschließend werden 12 ml Sesamöl mit 10 ml Polysorbat 80 vermischt und der alkoholischen Lösung zugegeben. Diese Lösung wird mittels Trichter in die leere Pipettenflasche gefüllt. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt noch ungelöste Partikel in der Lösung befinden, schütteln wir so lange, bis wir eine milchige, homogene Lösung erhalten. Diese sollte aussehen wie auf Abbildung 3.

2. Diese lagern wir nun für einige Zeit, bis wir bereit sind, die Cannabinoid-Extraktion durchzuführen. Dabei bietet es sich an, die Lösung zu erwärmen, z.B. in einem kontrollierten Wasserbad. Dadurch wird zum einen die Mischung der bisherigen Komponenten verbessert, zum anderen steigern wir hierdurch den Lösungsgrad der Cannabinoide in der folgenden Extraktion. Die Temperatur des Wasserbades sollte dabei bei etwa 50-60° liegen (handwarm), keinesfalls höher (Siedepunkt von Ethanol: 78°C). Ein Beispiel ist in Abbildung 4 dargestellt.

Abbildung 4: Trägerlösung im Wasserbad

Abbildung 4: Trägerlösung im Wasserbad

3. Um nun anhand unseres selbst erstellten Auszugsmittels die Cannabinoid-Extraktion durchzuführen, müssen wir zunächst einen Zwischenschritt einlegen. Dieser ist die thermische Decarboxylierung der THC-Carbonsäure. Der psychoaktive Hauptwirkstoff THC liegt im Pflanzenmaterial in der Regel als THC-Carbonsäure (THC-COOH) vor; wir möchten nun die organische Säuregruppe von der THC-Carbonsäure abspalten und das THC in seine aktive Form überführen. Dieser Vorgang heißt Decarboxylierung und ist für die Wirkung der Tinktur von zentraler Bedeutung. Während dieser Vorgang beim rauchen, verdampfen oder backen des Pflanzenmaterials automatisch abläuft, führen wir diesen hier manuell durch. Da natürlich die Potenz der Tinktur stark vom Ausgangsmaterial abhängt, bietet es sich an, nur geeignete Cannabis-Blüten zu verwenden; von der Nutzung von Schnittresten etc. würde ich daher absehen.

An dieser Stelle kommen 5g Bedrocan zum Einsatz, dieses ist mittels Ausnahmegenehmigung in der Apotheke bezogen worden und hat einen mittleren THC-Gehalt von 19% (siehe Abbildung 5).

Abbildung 5: Cannabisblüten zur Zerkleinerung

Abbildung 5: Cannabisblüten zur Zerkleinerung

Für die Decarboxylierung heizen wir zunächst den Ofen auf 120 °C bei Umluft vor. Diese Temperatur führt in einer Zeitspanne von 20 Minuten zu einer optimalen Umwandlung ohne unerwünschte Nebeneffekte. Dann zerkleinern wir den Cannabis z.B. anhand eines Messer oder einer Kräuter- oder Kaffeemühle. Letztere ist zu bevorzugen, da sich damit ein wesentlich feineres Ergebnis erzielen lässt; dieses hat direkten Einfluss auf die Potenz unserer Tinktur. Das Ergebnis sieht optimalerweise in etwa aus wie auf Abbildung 6 (Vorsicht, NICHT NIESEN!).

Abbildung 6 zerkleinertes Cannabis

Abbildung 6 zerkleinertes Cannabis

4. Dieses feine Cannabis-Pulver verteilen wir im Anschluss in einer kleinen Auflaufform (dies geht gut mittels eines Pinsels), am besten mit Backpapier, und stellen diese für die genannten 20 Minuten in den Ofen (Abbildung 7).

Abbildung 7: Decarboxylierung im Backofen

Abbildung 7: Decarboxylierung im Backofen

Dieser Vorgang führt zu nicht unerheblicher Geruchsentwicklung, dennoch lässt sich Diese mittels ordentlichen Lüftens auf ein vertretbares Maß reduzieren. Nach den 20 Minuten im Ofen holen wir die Auflaufform heraus und füllen den Cannabis rasch (die Auflaufform ist noch heiß) in ein zum Schütten geeignetes Behältnis. Im Anschluss füllen wir den Cannabis dann mittels eines Trichters in die Flasche mit der vorbereiteten, warmen Lösung (ggf. Zahnstocher zur Hilfe nehmen) (Abbildung 8).

Abbildung 8: Einfüllen des Pflanzenmaterials

Abbildung 8: Einfüllen des Pflanzenmaterials

5. Im Anschluss verschließen wir die Flasche mit dem Schraubdeckel und schütteln die Flasche intermittierend für eine Dauer von etwa 10 Minuten. Eine längere Kontaktzeit ist zur Erzielung des gewünschten Ergebnisses nicht nötig und würde dazu führen, dass mehr unerwünschte Stoffe (z.B. Chlorophyll) gelöst werden. Wir stellen einen Auffangbehälter mit Haarsieb bereit und gießen die pflanzenmaterialhaltige Lösung durch das Sieb in den Becher (Abbildung 9).

Abbildung 9: Ausfiltern des genutzten Pflanzenmaterials

Abbildung 9: Ausfiltern des genutzten Pflanzenmaterials

An dieser Stelle ist es von zentraler Bedeutung, das Pflanzenmaterial wirklich kräftig auszudrücken (z.B. mittels eines Teelöffels) bzw. auszuwringen (z.B. mittels eines Teefilters) um die maximale Ausbeute zu erhalten und die Potenz der Tinktur zu steigern. Zu lange sollte dieser Arbeitsschritt nach Möglichkeit jedoch nicht dauern, da Ethanol flüchtig ist und recht schnell verdampft. Sind wir damit fertig, spülen wir kurz die Pipettenflasche aus, um übrige Pflanzenreste zu entfernen und füllen die Tinktur mittels des Trichters zurück in die Flasche (Abbildung 10).

Abbildung 10: Zurückfüllen der fertigen Tinktur

Abbildung 10: Zurückfüllen der fertigen Tinktur

6. Sollte daraufhin noch Platz in der Flasche sein, kann man an dieser Stelle mit geschmacks-modifizierenden Zusatzstoffen arbeiten. Dieses bietet sich auf Grund des Geschmacks der Tinktur an; dieser ist jedoch auch sonst zu ertragen. Ich habe in diesem Fall eine geringe Menge Likör 43 zugegeben, da ich meine Tropfen im Regelfall mit Milch einnehme. Zu Bedenken ist jedoch, dass wir natürlich die Tinktur damit verdünnen (d.h. die Potenz senken). Das fertige Ergebnis sollte dann in etwa so aussehen wie in Abbildung 11.

Abbildung 11: Fertiger Cannabisextrakt

Abbildung 11: Fertiger Cannabisextrakt

7. Mittels der Tropfpipette lässt sich von nun an eine beliebige Menge Tropfen jedem wässrigen Getränk beigeben, ich bevorzuge, wie gesagt, Milch auf Grund des guten Geschmacks und der zuverlässigen Wirkung. Wie auf Abbildung 12 zu sehen ist, mischt sich die Lösung gut mit der Milch; lediglich feine Schwebstoffe, die unser Haarsieb passiert haben, sind zu erkennen.

Abbildung 12: Tropfen in fettarmer Milch

Abbildung 12: Tropfen in fettarmer Milch

Zur Lagerung: Ich empfehle die Tropfen kühl, lichtgeschützt und trocken zu lagern. Bei mir stehen sie im Kühlschrank, die Homogenität der Lösung bleibt dabei weitestgehend erhalten und lässt sich andernfalls rasch durch Schütteln der Lösung wiederherstellen. Durch den hohen Alkoholanteil wird die Haltbarkeit zusätzlich erhöht.

Zur Dosierung: Die für die erwünschte Wirkung notwendigen Mengen variieren nach individueller Konstitution sowie Konsumerfahrung. Da ich als Cannabis-Patient einen Bedarf von etwa 1g am Tag habe und zudem ein Körpergewicht von 93kg vorweise, liegen die benötigten Dosen bei mir vergleichsweise hoch. Die teilweise im Internet berichteten Dosen von Tropfenzahlen im einstelligen Bereich bei der Verwendung ähnlicher Lösungen sind jedoch unrealistisch. Bei einer Konzentration von 5g in 50ml Auszugsmittel benötige ich etwa 110-120 Tropfen für ein zufriedenstellendes Ergebnis. Daraus ergibt sich eine Dosis von ungefähr 1,3 Tropfen pro Kilogramm Körpergewicht, für eine durchschnittliche 70 Kg schwere Person wären wir also bei gut 90 Tropfen für Konsumerfahrene; Konsumunerfahrene sollten bei etwa der Hälfte beginnen.

Abschließend sei gesagt, dass ich natürlich keinerlei Haftung für Selbstexperimente, Überdosierungen etc. übernehmen kann; mittel- bis langfristig dürfte es zumindest auf Basis der verwendeten Auszugslösung keinerlei unerwünschten Wirkungen geben. Für die Zukunft plane ich eine Testreihe mit Glycerol statt Ethanol als Alkohol (geeignet für Kinder, Alkoholiker..), dies sollte theoretisch auch funktionieren. Ich wünsche jedem experimentierfreudigen Patienten viel Spaß beim Ausprobieren!

Przepo

DEA 36

Und hier ist sie: die neue Ausgabe der Drug Education Agency! Heute hat Markus Berger folgende Themen im Gepäck:

Amsterdam und die Schließung etlicher Coffeeshops
Hanfverband
Die Grüne Hilfe rät…
Studie zur Fahreignung von Cannabispatienten
der High Times Cannabis Cup

und vieles mehr!

klinische Studie zur Fahreignung von Cannabispatienten in Planung

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Dr. med. F. Grotenhermen

Ein renommiertes Institut in Nordrhein-Westfalen möchte eine klinische Studie zur Fahreignung von Patienten, die Cannabis oder einzelne Cannabinoide therapeutisch verwenden, durchführen. Bevor die Studie in Angriff genommen werden soll, soll geklärt werden, ob eine ausreichend große Anzahl von Patienten bereit ist, an einer solchen Studie teilzunehmen.
Es gibt bereits Überlegungen zum Studiendesign, das beispielsweise Tests zur psychomotorischen Leistungsfähigkeit, wie sie auch bei einer MPU durchgeführt werden, beinhalten soll. Es handelt sich dabei aber erst um vorläufige Überlegungen.
Ich würde mich freuen, wenn möglichst viele Patienten, die Cannabisblüten, Sativex oder Dronabinol einnehmen und an unterschiedlichen Erkrankungen leiden, grundsätzlich bereit wären, an der Studie teilzunehmen. Es gibt eine kleine Aufwandsentschädigung und auch einen kleinen Reisekostenzuschuss, der aber sicherlich nicht die Kosten für eine lange
Anreise kompensieren kann. Details können erst später bekannt gegeben werden, wenn das Studiendesign steht und die Studie offiziell beginnen soll.
Jeder und jede Interessierte möge sich bitte bei Dr. Franjo Grotenhermen unter info@cannabis-med.org melden.