Wie im ersten Teil bereits geschrieben, ist die Autorin dieses Artikels privat versichert. Zu Beginn der Behandlung beantragte sie bei der Beihilfe und der privaten Zusatzversicherung die Kostenübernahme. Die Beihilfe sagte sofort zu den dort versicherten Anteil von 70% der Kosten zu übernehmen. Die PKV hingegen bewilligte zunächst nur einen Probezeitraum für die übrigen 30% (110€/Monat), obwohl die Versicherung durch die Reduktion anderer Medikamente viel höhere Kosten einsparen kann. Daher wäre es für die Versicherung wirtschaftlich sinnvoller die Kosten für das Dronabinol zu übernehmen, an finanziellem Interesse kann es also nicht liegen…
Nach einer gewissen Zeit, konnte ich einen positiven Nutzen für mich finden.
Ich fand recht schnell eine für mich gute Dosis.
Bald darauf konnte ich, unter Begleitung meines Neurologen, die Medikation von Lyrica um 50 mg reduzieren und die Unterstützende Einnahme von Sevredol auch bis auf akute Notfälle komplett einstellen.
Im täglichen Leben ging es mir deutlich besser. Ich konnte mich mehr konzentrieren, war wacher und frischer, weniger vergesslich. Ich hatte weniger Anfälle von Übelkeit und konnte dann… ja… auch wieder aufs Klo.
Die PKV bewilligte erstmal nur einen Probe-Zeitraum bis 31.12.2013. Dann sollte erneut unter Vorlage einen Arztberichtes geprüft werden.
Nach Ablauf des Zeitraumes wurde nach der Vorlage des geforderten Berichtes der Probe-Zeitraum bis 31.03.2014 verlängert und dann sollte ich wieder einen neuen Bericht einreichen. Nun gut.
Im April 2014 reichte ich einen zweiten Bericht ein und man gewährte mir einen weiteren Probezeitraum, diesmal bis zum 30.06.2014.
Im Juni reichte ich dann schon zeitig einen dritten, einen neuen, Arztbericht ein.
Dieser reichte dann aber plötzlich nicht mehr aus.
Es wurde ein ausführlicherer Bericht gefordert.
Danach wieder noch ein neuer Bericht.
Mein Neurologe schrieb einen drei Seiten langen Arztbrief.
Ich erhielt… eine Ablehnung. Man bezog sich auf ein Gutachten eines Instituts, das „nach Aktenlage“ entschieden hat. Dort u.a. angeregt besondere Therapien zu machen, die ich bereits vorgenommen hatte. Es stellte sich heraus, dass die Krankenkasse nicht alle notwendigen Unterlagen an den Gutachter weitergeleitet hatte.
Mit diesem Schreiben der Krankenkasse holte ich mir dann „anwaltlichen Beistand“.
Mittlerweile war es Oktober.
Nun, denn…
Wir reichten nach etwas Korrespondenz sehr viele Unterlagen und Arztbriefe ein, von denen die Versicherung (als Kostenträger) eigentlich Kenntnis haben müsste. U.a. wurde in dem Gutachten „nach Aktenlage“ angeführt, dass ich niemals eine „multimodale Schmerztherapie“ gemacht hätte, nun da frag ich mich doch, ob die Versicherung überhaupt die Rechnungen liest, die ich einreiche, denn sonst hätten sie erkennen müssen, dass ich eine solche Therapie längst hinter mir hatte.
Naja, es ergab sich dann, dass ich bei einer Gutachterin in Bochum vorstellig werden sollte, was eigentlich zu dem Frust geführt hat, den Manuel bereits im Teil 1 angekündigt hat….
(Fortsetzung folgt)
Unfassbar, wie in unserem Land kranke Menschen drangsaliert werden!