Entgegen einhelliger Expertenmeinung entzieht Führerscheinstelle mir den Führerschein

Vor ein paar Tagen habe ich noch darüber berichtet, dass es von Führerscheinstellen rechtswidrig wäre, von einem Patienten eine MPU zu verlangen, der eine Ausnahmegenehmigung für medizinal-Cannabisblüten besitzt und bei dem kein Verdacht auf einen Missbrauch vorliegt. Leider ist das, was Führerscheinstellen machen nicht immer das, was sie auch dürfen und so hat mir die Führerscheinstelle in Hamm in dieser Woche den Führerschein entzogen, obwohl in der Begründung keine Verdacht des Missbrauchs von Cannabis geäußert wird. Das ganze steht im Zusammenhang mit einer Polizeikontrolle Mitte August, bei der mich die Polizei meine Fahrt hat weiter fortsetzen lassen, da sie (bis auf mein Medikament) keine Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hatten!

Auf Nachfrage wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ihm die Rechtslage zu diesem Thema nicht eindeutig genug erscheint und in Absprache mit der Juristin der Führerscheinstelle in Hamm angestrebt wird, ein Grundsatzurteil zu diesem Thema zu bewirken. Da ich keine andere Möglichkeit sehe, habe ich meinen Anwalt kontaktiert und werde in den nächsten Tagen Klage gegen dieses Vorgehen einreichen und den sofortigen Entzug meines Führerscheins anfechten! Wenn es da einer grundsätzlichen Entscheidung bedarf, werde ich mich dem stellen, denn ich habe mir im Gegensatz zur Führerscheinstelle nichts vorzuwerfen! Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich hier im Blog darüber berichten.

9 Gedanken zu “Entgegen einhelliger Expertenmeinung entzieht Führerscheinstelle mir den Führerschein

  1. Ich dachte, du hättest schonmal eine MPU gemacht, die beweist, dass du auch unter Cannabinoid-Einfluss fahrtüchtig bist? Wie kommen die denn jetzt darauf, dir den Führerschein zu entziehen bzw. was ist der Auslöser?

    • Ich habe mich bewusst dazu entschieden, die MPU nicht vorzuzeigen, da ich sonst der Führerscheinstelle indirekt bestätigt hätte, dass die Anordnung einer MPU korrekt wäre. Wer weiß, vielleicht hätten die sich dann ja sogar darauf berufen, dass die MPU schon von Februar und damit nicht mehr aktuell genug ist…

  2. Anscheinend wollen die wirklich Klarheit haben. Ich finde es nur widerwärtig, einem kranken Menschen ein solches Verfahren zuzumuten…

    Die Rechtslage ist leider klar: Die Führerscheinstelle kann JEDEM JEDERZEIT die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie dies (wie auch immer) begründen kann. Im Verwaltungsrecht herrscht dann Beweislastumkehr und der Kläger muss seine „Unschuld“ zweifelsfrei beweisen…

    Ich wünsche Dir einen starken Durchhaltewillen in diesem Verfahren. Ich hoffe dein Anwalt hat was auf dem Kasten… Vielleicht solltet ihr versuchen, erstmal eine einstweilige Verfügung zu erreichen, damit Du nicht die nächsten zwei bis fünf Jahre ohne Fahrerlaubnis dastehst. Die wollen dieses Verfahren sicherlich bis zum Oberverwaltungsgericht bringen, denn NUR DANN herrscht soetwas ähnliches wie „Rechtssicherheit“.

  3. Ich wünsche ganz viel Glück und Kraft bei all dem was da noch kommen mag.
    Zur Sache selbst ist zu sagen das bei beinahe jedem Beipackzettel der Hinweis auf das Führen von Fahrzeugen und oder Maschinen enthalten ist wenn es bei den üblichen Medikamenten genauso Verfolgt würde wie bei dem guten alten Cannabis könnte man auf der Autobahn gefahrlos Rückwärtsfahren. Es wird also mit zweierlei Maß gemessen leider!

  4. ZITAT:“Auf Nachfrage wurde mir vom zuständigen Sachbearbeiter mitgeteilt, dass ihm die Rechtslage zu diesem Thema nicht eindeutig genug erscheint und in Absprache mit der Juristin der Führerscheinstelle in Hamm angestrebt wird, ein Grundsatzurteil zu diesem Thema zu bewirken.“
    Ganz so eindeutig ist die Rechtslage nicht, @doktorbusch, ansonsten würde ja nicht der Hinweis „nicht eindeutig genug“ und „auf ein Grundsatzurteil“ gegeben.
    Somit ist dies ein eindeutiger Willkür-Akt des sogenannten „Sachbearbeiters“.
    Wenn es nur solche nette Sachbearbeiter gäbe, die das „Recht“, eher die Gewalt auf ihrer Seite sehen, dann bräuchten wir ja keine Richter mehr. Und nur ein Richter hat das Recht für eine solche Vorgehensweise, welcher sich aber auch wiederrum an die z.Zt. geltende Rechtslage halten muß. Erst nachdem ein gültiges Gesetz auf dem Tisch ist, erst dann kann der Sachbearbeiter die Sache bearbeiten. Bis dahin gilt:

    Nulla poena sine lege „Keine Strafe ohne Gesetz“

    Und wenn keine „eindeutige Rechtslage“ vorhanden ist, liegt es an der Gesetzgebung, und kann nicht durch Willkür eines Sachbearbeiters geregelt werden. Diese Regelung steht einem Sachbearbeiter nicht zu, auch wenn er meint, so vorgehen zu können. Das kann er nur, weil er denkt, er habe nichts zu befürchten.
    So kann man dem netten, voreiligen Herrn auch mal erklären, daß eine Staatshaftung für ihn schon lange nicht mehr gilt, und für seine Taten im sogenannten Amt privatpersönlich mit seinem Vermögen gem. BGB 823/839 haftet.
    Es ist immer wieder zu beobachten, wie sich solche Menschen in einer vermeintlich „höheren“ Position das Recht rausnehmen, gegen geltendes Recht zu verstoßen.
    Es wird ja auch kaum jemand im Verkehr auf Valium und sonstige Psychopharmaka getestet, selbst wenn einer fast nicht mehr stehen kann. Aber da werden ja auch die Pharmainteressen gewahrt.

  5. wünsche dir viel glück bei deinem vorhaben! dies sollte definitiv an die öffentlichkeit, eine totale frechheit seitens der fss! bei mir siehts ähnlich aus, ich musste ein ärztliches gutachten machen weil ich in den letzten 3 jahren 2x mit 4-8g erwischt wurde (nicht am steuer). beim gutachten hatte ich angegeben das ich vor 2 jahren immer am wochenende geraucht habe, das war für die dann grund zu behaupten das eine MPU kommen wird…jetzt aber nach einem monat verlangen die nochmals ein gutachten, diesmal aber ein medizinisch-psychologisches…was dann WIEDER MAL 500-700€ sind. in zukunft sollte man diesen leuten mehr über die schulter schauen, die machen was sie wollen und haben keine skrupel dabei.

  6. Wünsche dir viel erfolg bei deiner verhandlung, ich finde es ist eine absolute frechheit wie teilweise aus reiner willkür auf den fss gehandelt wird! Ich bin selbst im besitz einer ausnahme erlaubnis und derzeit dabei meinen fs zu machen. Ich hatte mich bisdato recht sicher gefühlt da mir mein behandelnder arzt folgendes attestiert hat: Herr … befindet sich in meiner ärztlichen Behandlung. Diese beinhaltet eine ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabisprodukten.
    Er besitzt eine Ausnahmegenehmigung zur therapeutischen Anwendung von Cannabis durch die Bundesopiumstelle in Bonn. Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis stellt nach § 24a Straßenverkehrsgesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
    Gemäß einer Stellungnahme des Leiters der Bundesopiumstelle vom 7. Februar 2011, Dr. Cremer- Schäffer, handelt es sich bei der ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabis auf der Grundlage einer Erlaubnis durch die Bundesopiumstelle „unzweifelhaft um eine arzneiliche Anwendung“. Und weiter: „aus klinischer Sicht ist die ärztlich begleitete Selbsttherapie mit Cannabis, zumindest soweit eine gleich bleibende Dosierung erreicht ist, bezüglich der möglichen Auswirkungen auf die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs der Therapie mit einem verschriebenen Arzneimittel vergleichbar.“
    Mein Patient geht mit der Verwendung seines Medikaments im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr gewissenhaft um, so dass seine Cannabisverwendung nicht die Teilnahme am Straßenverkehr ausschließt.
    Nun fühle ich mich allerdings sehr unsicher was das thema angeht und habe die befürchtung im zweifelsfall meinen fs abgeben zu müssen! Ich würde mich über infos zum weiteren verlauf deines falles sehr freuen und empfinde deinen blog hier als lobenswehrt! Beste grüsse aus bw

  7. Pingback: Ein Armutszeugnis der Führerscheinstelle Hamm | Ausnahmemedizin

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