Führerscheinstellen dürfen bei ärztlich verodnetem Cannabis nur unter bestimmten Voraussetzungen eine MPU anordnen

Am 24.10.2013 fand bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) in Bergisch Gladbach ein Expertengespräch zum Thema THC-Grenzwerte im Straßenverkehr statt. Insgesamt waren ca. 20 Experten vor Ort, darunter Pathologen, Pharmakologen/Toxikologen, Ärzte, Wissenschaftler und Juristen. Auch Dr. Grotenhermen (Vorstand der IACM & Mitarbeiter des nova-Instituts) nahm als Experte an dieser Veranstaltung Teil und so konnte ich als einer seiner Helfer ebenfalls die Gespräche und Diskussionen miterleben.

geballte Expertenpower in der BAST

geballte Expertenpower in der BAST

Da ich mit Dr. Grotenhermen erst spät zur Grenzwertdiskussion dazugestoßen bin und es unter den Experten noch keine einhellige Meinung zu dem Thema gibt, möchte ich darauf auch gar nicht näher eingehen. Viel interessanter für die Leser dieses Blogs dürfte der Vortrag von Dr. Grotenhermen sein, denn er ist explizit auf die Problematik von Cannabispatienten im Straßenverkehr eingegangen. Bei dem Thema waren sich die Experten schnell einig, dass eine Straßenverkehrsbehörde sich gesetzeswidrig über den §24a Abs. 2 StVO hinwegsetzt, wenn sie bei Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung von der Bundesopiumstelle für medizinische Cannabisblüten eine MPU verlangt. Ausnahmen davon gelten nur, wenn es hinreichenden Verdacht gibt, dass ein Patient sein Medikament oder zusätzlich eine andere Substanz missbräuchlich verwendet. Das dürfte jedoch bei den meisten Patienten nicht der Fall sein.

Ein Experte betonte, dass es nicht sein kann, dass Ärzte aufgrund der Füherscheinproblematik nicht frei entscheiden können, welches Medikament sie verordnen können und welches nicht. Man kann davon ausgehen, dass ein Patient nach der Dosisfindung – die im Regelfall 6-8 Wochen andauert und in der ein Patient NICHT fahrtauglich ist – ganz normal ein Kraftfahrzeug ohne Sicherheitsbedenken führen kann und genau dafür wurde auch der Passus „Ausnahmen gelten nur, wenn die verwendete Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen bestimmten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.“ im §24a Abs. 2 StVO ergänzt (damals aufgrund von Opiaten). Einen ausführlichen Artikel und Auszüge aus der Power Point Präsentation von Dr. Grotenhermen gibt es in den ACM-Informationen von heute.

Trotzdem ist das natürlich kein „Freifahrtschein“ für Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle für medizinal-Cannabisblüten. Wir müssen uns unserer besonderen Verantwortung im Straßenverkehr bewusst sein und ggf. auch mal das Auto stehen lassen, wenn wir das Gefühl haben, es nicht sicher führen zu können. Denn eins steht fest: wenn ein Patient mit seinem Medikament im Straßenverkehr Ausfallerscheinungen zeigt oder gar in einen Unfall verwickelt ist, wird genauestens geprüft, ob es nicht mit der verordneten Substanz in Zusammenhang stehen kann!

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5 Gedanken zu “Führerscheinstellen dürfen bei ärztlich verodnetem Cannabis nur unter bestimmten Voraussetzungen eine MPU anordnen

  1. Hej Manuel, das sind für mich tolle Nachrichten, da ich ja auch eine Ausnahmegenehmigung besitze, es mir aber derzeit nicht leisten kann, eine freiwillige MPU zu machen wie du. Aus Angst um meinen Führerschein habe ich daher sehr oft (auch „nüchtern“) das Auto stehen lassen.. mich würde nur interessieren, in wie weit diese Entscheidung bindend ist? Ich wette, wenn ich in einem Kraftfahrzeug angehalten würde unter Einfluss von THC (was durch meine Erkrankung zwingend nötig ist) hätte ich schneller die Aufforderung zur MPU zu Hause, als ich Ausnahmegenehmigung sagen kann. Weißt du da mehr?

  2. Erst mal auch ein Riesen grosses Lob auch meinerseits. Was ihr dort für einen Aufwand für die Sache betreibt das gebührt echt grossen Respekt. Von meiner Seite der selber im Besitz einer Ausnahmegenehmigung ist erst mal Danke. Das Thema ist wirklich noch etwas schwammig. Ist das ganze bindend?

  3. Pingback: Ein Armutszeugnis der Führerscheinstelle Hamm | Ausnahmemedizin

  4. Meine Führerscheinstelle hat meinen Schein schon, ich weiss nicht was ich machen soll der verlangt eine MPU aber ich hab das zeug ja im Körper ich muss es doch nehmen.

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